SP-Onlinepromotion.com war eine viel genutzte Website, die künstlich generierte Likes, Plays/Views, Kommentare und Abonnenten auf Spotify, SoundCloud und YouTube verkaufte und es ihren Kund:innen ermöglichte, die tatsächlichen Streaming-Abrufzahlen in rechtswidriger Art und Weise zu manipulieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren.
Frances Moore, CEO IFPI: „Streaming-Manipulation hat in der Musik keinen Platz. Sie ist Betrug und es darf nicht zugelassen werden, dass die Täter und Enabler solcher illegalen Aktivitäten Einnahmen von den Künstlerinnen und Künstlern abziehen, deren Musik von den Fans tatsächlich gehört wird und die legale Nutzung von Streaming-Diensten fördert. Streaming-Manipulation ist ein Problem, gegen das die gesamte Musikindustrie weiterhin vorgeht. Wir verfolgen hier weitere Ziele, und dieser jüngste Erfolg in Deutschland zeigt ein weiteres Mal, dass wir dieses Problem weltweit engagiert angehen."
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Oberstes Gebot für den BVMI und seine Mitglieder ist ein ordnungsgemäß funktionierender Streaming-Markt, denn Verzerrung und Manipulation schaden den Künstler:innen ebenso wie ihren Partnern. Sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen und stellen die Glaubwürdigkeit der Charts in Frage. Wir gehen deshalb bekanntlich seit mehreren Jahren konsequent und erfolgreich auch gerichtlich gegen wettbewerbswidrige Beeinflussungen des Marktes vor und werden hier auch nicht lockerlassen.“
Dies ist das jüngste in einer Reihe von Verfahren, die die Branche weltweit gegen Manipulationsdienste führt. In Deutschland hatten BVMI und IFPI beispielsweise 2021 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt erreicht, dass dem Betreiber der Streaming-Manipulation-Websites likeservice24.de und likeservice24.com die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnent:innen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung untersagt wurde. Vergleichbare Entscheidungen wurden von den Landgerichten Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020 in vom BVMI und IFPI geführten Verfahren erwirkt. Die Betreiber von socialnow.de, von socialgeiz.de und likergeiz.de, von netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihren Dienst einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände eine Unterlassungsverfügung gegen followerschmiede.de vor dem Landgericht Berlin erwirkt. Die Musikindustrie hat auch andernorts, u. a. in Brasilien, erfolgreich Maßnahmen ergriffen und arbeitet mit Regierungsbehörden und Schnittstellen in vielen Ländern zusammen, um den Betrieb solcher Dienste zu unterbinden.
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 zeichnet er die erfolgreichsten Künstler:innen in Deutschland mit GOLD und PLATIN aus, seit 2014 auch mit DIAMOND und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher:innen bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen.
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