Willkommen zu den aktuellen Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir Neuerungen im Apothekenwesen, klären wichtige Fragen rund um E-Rezepte, berichten über eine Apothekenschließung aufgrund digitaler Umstellungen, thematisieren Proteste gegenüber dem Gesundheitsministerium und analysieren die wachsende Bedeutung digitaler Gesundheitsanwendungen. Die ABDA wirft zudem einen Blick auf bevorstehende Herausforderungen und Reformpläne für das kommende Jahr. Tauchen Sie ein in die spannende Welt der Apotheken und bleiben Sie informiert!

Neue Regeln im Apothekenwesen: Dringlichkeitsliste schafft klare Handlungsgrundlage bei Lieferengpässen

Im aktuellen Apothekenwesen manifestiert sich eine bedeutende Neuerung in Form der Dringlichkeitsliste für Arzneimittel, die als Richtlinie für den Umgang mit Lieferengpässen dient. Apotheken haben demnach die Befugnis, auf alternative Darreichungsformen oder die Anfertigung von individuellen Rezepturen zurückzugreifen, sofern ein Medikament gemäß dieser Liste nicht verfügbar ist. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet hierbei die Engpass-Pauschale von 50 Cent, die Apotheken im Falle eines Lieferengpasses nicht abrechnen dürfen. Ebenso entfällt die Notwendigkeit, die Sonder-Pharmazentralnummer (PZN) für die Nichtverfügbarkeit zu dokumentieren, wie von den Apothekerverbänden offiziell kommuniziert wurde.

Die Kriterien für die Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels sind präzise definiert. Wenn eine Apotheke trotz zweier Verfügbarkeitsanfragen bei verschiedenen vollversorgenden Arzneimittelgroßhändlern innerhalb einer angemessenen Zeitspanne keine Beschaffungsmöglichkeit für das benötigte Medikament findet, gilt dieses als nicht verfügbar. Alternativ genügt bei ausschließlicher Belieferung durch einen Großhandel die Verfügbarkeitsanfrage bei diesem einen Großhändler.

In Bezug auf den Austausch von Medikamenten ermöglicht das Engpassgesetz (Arzneimittel-Lieferverordnung, ALBVVG) Apotheken eine Pauschale von 50 Cent für den mit dem Austausch verbundenen Aufwand. Diese Regelung basiert auf einer Modifikation von § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Hervorzuheben ist jedoch, dass diese Regelung nicht für Arzneimittel gilt, die auf der Dringlichkeitsliste verzeichnet sind. Der Austausch dieser Medikamente wird vielmehr durch einen neuen § 129 Absatz 2b geregelt, auf den sich die entsprechende Vorgabe in § 3 AMPreisV nicht erstreckt.

Die Herstellung und Abgabe von Rezepturen anstelle von Fertigarzneimitteln erfordert eine Abrechnung unter Verwendung einer Sonder-PZN. Bei Papierrezepten (Muster 16) kommt hierbei die Nummer 18774446 anstelle der herkömmlichen Rezeptur-PZN zum Einsatz. Im Feld "Taxe" wird der Gesamtbetrag der Rezeptur eingetragen, wobei es keine Generierung von Z-Daten oder Erzeugung von Hash-Codes gibt. Bei E-Rezepten ist die Verwendung der Nummer 18774452 vorgesehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Sonderkennzeichen "Nichtverfügbarkeit" nicht auf den entsprechenden Dokumenten aufgedruckt werden sollte. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband ausdrücklich festgelegt, dass nur die Angabe der neuen Sonder-PZN erforderlich ist, nicht jedoch die zusätzliche Erwähnung der Nichtverfügbarkeit. Die Nummer 02567024 und der zugehörige Faktor müssen ausschließlich aufgedruckt werden, wenn auch die Engpasspauschale abgerechnet werden soll und kann. Diese klaren Richtlinien bieten Apotheken eine strukturierte Orientierung im Umgang mit Lieferengpässen und gewährleisten eine effiziente und transparente Abrechnungspraxis.

E-Rezept: Klärung der Berufsbezeichnung als Schlüssel zur Vermeidung von Retaxationsrisiken

Im Zentrum einer aktuellen Debatte in Apotheken steht die Frage nach der korrekten Berufsbezeichnung auf dem elektronischen Rezept (E-Rezept). Diese Thematik verursacht in der Apothekenlandschaft nicht nur Unsicherheit, sondern birgt auch das Risiko von Retaxationen aufgrund möglicher fehlerhafter Rezepte. In diesem Zusammenhang geben die Landesapothekerverbände vorsichtig Entwarnung, während gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass eine sorgfältige Überprüfung der Berufsbezeichnung auf dem Rezept von entscheidender Bedeutung ist.

Gemäß § 2 Absatz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist die Angabe der Berufsbezeichnung auf dem Rezept verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um ein E-Rezept oder das Muster-16 handelt. Die digitale Natur von E-Rezepten bringt jedoch die Besonderheit mit sich, dass nachträgliche Korrekturen nicht möglich sind. Dies führt zu der klaren Feststellung, dass ein E-Rezept, bei dem die Berufsbezeichnung fehlt oder nicht sinnhaft ist, als nicht heilbar betrachtet wird und folglich nicht beliefert werden kann.

In einem aktuellen Rundschreiben der Landesapothekerverbände wird betont, dass die Prüfung in den Apotheken darauf abzielt, ob eine sinnhafte Berufsbezeichnung auf dem Rezept angegeben wurde. Eine Retaxationsgefahr besteht demnach nur dann, wenn die Berufsbezeichnung gänzlich fehlt oder nicht eindeutig sinnhaft ist. Solange die Berufsbezeichnung in einem sinnvollen Kontext steht, besteht grundsätzlich keine Gefahr einer Retaxation.

Die Empfehlung an Apotheken lautet daher, besonders auf die sinnhafte Angabe der Berufsbezeichnung zu achten, um mögliche Retaxationen zu vermeiden. Bei Fällen von fehlenden oder nicht zweifelsfrei erkennbar sinnhaften Berufsbezeichnungen wird dazu geraten, das E-Rezept mit einem expliziten Hinweis auf die fehlerhafte Berufsbezeichnung an den Arzt zurückzuweisen und eine erneute Ausstellung zu verlangen. Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, dass die Selbsthinterlegung der Berufsbezeichnung durch Ärzte im Praxisverwaltungssystem zu potenziellen Fehlern führen kann.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich aktiv dafür ein, diese Fehlerquelle zu minimieren. In Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband und dem Kassenärztlichen Bundesverband (KBV) wird seitens des DAV darauf gedrängt, im Rahmen der nächsten Zertifizierung der Praxisverwaltungssysteme einen Auswahlkatalog für die Berufsbezeichnung zu implementieren. Dieser soll anstelle der manuellen Eingabe eine standardisierte Auswahlmöglichkeit bieten, um mögliche Fehlerquellen zu eliminieren.

Der DAV unterstreicht die Dringlichkeit solcher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Bereich der Berufsbezeichnung keine weiteren Fehler auftreten, die potenzielle Retaxationsrisiken für die Apotheken nach sich ziehen könnten. Als zentraler Vorschlag wird diskutiert, die Eingabe der Berufsbezeichnung durch ein Freitextfeld zu sperren und stattdessen eine klare Auswahlmöglichkeit aus einem vordefinierten Katalog zu gewährleisten.

Insgesamt bleibt die Situation komplex, da sie nicht nur die Apotheken vor eine neue Herausforderung stellt, sondern auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Apothekerverbänden, dem GKV-Spitzenverband, dem KBV und dem Bundesgesundheitsministerium erfordert, um effektive Lösungen zu implementieren und eine reibungslose Abwicklung von E-Rezepten zu gewährleisten.

Abschied von der Tradition: Apotheke gibt aufgrund von E-Rezept auf

Die Marien Apotheke in Dorsten, Nordrhein-Westfalen, wird zum 31. Januar schließen, und ihr Inhaber, Christoph Häußler, wird in den wohlverdienten Ruhestand treten. Die zweitälteste Apotheke der Stadt sieht sich mit der Einführung des E-Rezepts konfrontiert, was für Häußler einen klaren Grund darstellt, die Geschäftstüren zu schließen.

Die Marien Apotheke gehört zu den wenigen Apotheken, die bisher nicht auf das E-Rezept vorbereitet sind. Christoph Häußler erklärt, dass die Entscheidung zur Schließung auf mehreren Faktoren beruht. Insbesondere die Notwendigkeit einer fünfstelligen Investition in eine neue EDV-Anlage für die Umsetzung des E-Rezepts macht aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn. Für Häußler, der die Apotheke bis Ende des Jahres mit zwei Angestellten betrieben hat, wäre diese finanzielle Belastung für einen jüngeren Kollegen schwer zu stemmen.

Die Lage der Apotheke wird zusätzlich dadurch erschwert, dass eine ehemalige Arztpraxis im selben Gebäude seit Jahren leer steht. Trotz einer benachbarten Allgemeinmedizinpraxis reicht die Nachfrage nicht aus, um die Apotheke aufrechtzuerhalten. Die umliegenden Apotheken hingegen freuen sich auf eine mögliche Umverteilung der Kundschaft nach der Schließung.

Die Marien Apotheke wird voraussichtlich das Stadtbild mit städtischem Leerstand prägen. Christoph Häußler, der das Gebäude selbst bewohnt, denkt darüber nach, es als Einfamilienhaus zu nutzen. Dank seiner finanziellen Lage kann er es sich leisten, das Gebäude vorübergehend leerstehen zu lassen. Der 75-Jährige plant, vermehrt Zeit in seinem Ferienhaus an der Nordsee zu verbringen, da ihm in den vergangenen Jahren der Urlaub oft zu kurz gekommen ist.

Für junge Kollegen, die den Weg in die Selbstständigkeit suchen, hat Häußler einen Rat: Groß genug zu sein sei entscheidend, da kleine Apotheken es schwer haben zu überleben. Interessanterweise hat sein Sohn, ebenfalls Pharmazeut, eine erfolgreiche Centerapotheke in Bocholt, jedoch stand die Übernahme der kleinen Marien Apotheke nie zur Debatte.

Die Schließung der Apotheke betrachtet Häußler pragmatisch und ohne emotionales Knabbern. Am 31. Januar wird die Apotheke ein letztes Mal geöffnet sein, bevor der Abbau gemeinschaftlich durchgeführt wird. Die Mitarbeiterinnen haben die Situation gelassen aufgenommen und bereits neue berufliche Perspektiven gefunden. Sie betonen, dass Verstärkung in der Branche generell gefragt ist, und sehen der Zukunft positiv entgegen.

Die Marien Apotheke hinterlässt eine Lücke im Stadtbild von Dorsten und symbolisiert die Herausforderungen, vor denen kleine Apotheken in Zeiten des technologischen Wandels stehen. Christoph Häußler freut sich auf einen ruhigen Ruhestand und darauf, dass seine ehemaligen Mitarbeiterinnen erfolgreich in neuen Positionen durchstarten können.

ABDA lehnt diffamierende Protestformen ab: Klare Positionierung in der Debatte um Gesundheitspolitik

In einem aktuellen Kontext der Unzufriedenheit unter Apotheker:innen bezüglich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Allgemeine Pharmazeutische Gesellschaft in Deutschland (ABDA) ihre Ablehnung gegenüber radikalen Protestformen deutlich gemacht. Insbesondere distanzierte sich der Verband von Plakaten und Postkarten, die Lauterbach als Sensenmann oder "Apothekenterminator" darstellen und von der Freien Apothekerschaft verbreitet werden.

In einem Gespräch mit dem Tagesspiegel betonte der Verbandssprecher der ABDA, Benjamin Rohrer, die klare Haltung der Organisation, diffamierende und personalisierte Angriffe auf einzelne Politiker strikt abzulehnen. Er unterstrich, dass die besagten Abbildungen weder von der ABDA entworfen noch gebilligt wurden. Diese klare Distanzierung verdeutlicht die Ablehnung von diffamierenden Protestformen seitens des Verbands.

Die Freie Apothekerschaft steht im Zentrum der Proteste, da sie die fraglichen Plakate und Postkarten aktiv verbreitet. Die öffentliche Kritik an diesen Protestformen erreichte auch Paula Piechotta von den Grünen, die auf dem Nachrichtenportal X ihre Überzeugung äußerte, dass viele Apothekerinnen und Apotheker sich für derartige Darstellungen schämen dürften.

Trotz der expliziten Ablehnung diffamierender Methoden durch die ABDA betonte Rohrer, dass die Möglichkeit des Protests weiterhin bestehen bleibt, insbesondere wenn das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach seine derzeitigen Positionen beibehält. Dies deutet darauf hin, dass die ABDA bereit ist, auf legitime Weise gegen politische Entscheidungen zu protestieren, ohne dabei zu persönlichen Angriffen zu greifen.

Die Hintergrundinformationen verdeutlichen, dass die ABDA nicht nur ihre Distanz zu bestimmten Protestformen klarmacht, sondern auch die Tür für einen sachlichen und konstruktiven Dialog offen lässt. Die Entwicklungen werden weiterhin aufmerksam verfolgt, insbesondere in Bezug auf mögliche zukünftige Protestaktionen seitens der ABDA und anderer Apotheker:innen, während die Debatte um Gesundheitspolitik und -praxis in Deutschland fortgesetzt wird.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf dem Vormarsch: Herausforderungen und Chancen im deutschen Gesundheitswesen

Die Verordnungszahlen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben sich im Zeitraum zwischen dem 1. September 2022 und 2023 mehr als verdoppelt, so der aktuelle Jahresbericht des GKV-Spitzenverbandes. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum beeindruckende 374.000 Verordnungen und Genehmigungen für DiGA ausgestellt, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einer signifikanten Steigerung entspricht. Diese Entwicklung verdeutlicht den wachsenden Einfluss und die Akzeptanz digitaler Lösungen im deutschen Gesundheitswesen.

Die Krankenkassen haben innerhalb dieses Jahres etwa 67,5 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen aufgewendet, seit der Einführung im Oktober 2020 insgesamt 113 Millionen Euro. Diese Ausgaben, verglichen mit anderen Versorgungsformen wie dem Arzneimittelbereich, bleiben noch überschaubar, doch die Dynamik deutet auf ein zunehmendes Interesse hin.

Trotz der positiven Entwicklung äußerte der GKV-Spitzenverband Bedenken hinsichtlich der Preispolitik der Anbieter und des mangelnden Nachweises des Nutzens bei der erstmaligen Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis. Die Forderung nach einem Nutzennachweis bereits vor der Aufnahme soll sicherstellen, dass DiGA von Anfang an einen nachgewiesenen positiven Versorgungseffekt haben. Aktuell prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Herstelleranträge in einem dreimonatigen Fast-Track-Verfahren, wobei lediglich eine Aussicht auf Nutzen überprüft wird.

Die Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, betonte die Notwendigkeit eines gesetzlichen Updates, um faire Preise von Anfang an zu gewährleisten. Insbesondere die als "Goldgräberstimmung" bezeichneten exorbitanten Preise einiger Anbieter, wie beispielsweise der DiGA Levidex von Gaia mit einem Quartalspreis von 2077 Euro, werden kritisiert. Die derzeitige Situation birgt das Risiko, dass hohe Kosten für nicht ausreichend nachgewiesene Effektivität auf Kosten der Solidargemeinschaft gehen.

Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern enden in etwa zwei Dritteln der Fälle mit einer Einigung über den Preis; im letzten Drittel entscheidet eine Schiedsstelle. Der durchschnittlich verhandelte bzw. festgelegte Erstattungspreis liegt zuletzt bei 221 Euro pro Quartal, wobei Abschläge von bis zu 67 Prozent gemacht werden, um die Angemessenheit der Preise sicherzustellen.

Zum Zeitpunkt des Berichts waren 52 DiGA verfügbar, wobei 29 dauerhaft aufgenommen wurden und 23 vorläufig aufgenommen waren. Bei den dauerhaft aufgenommenen DiGA gilt der Nutzen als erwiesen, während sechs Anwendungen gestrichen wurden, da kein versorgungsrelevanter Nutzen nachgewiesen werden konnte. Psychische Erkrankungen führen die Liste der verordneten DiGA an, gefolgt von Stoffwechselerkrankungen und Knie- sowie Rückenschmerzen. Die Mehrheit der Verordnungen stammt von Hausärzten, und derzeit nutzen mehr Frauen als Männer DiGA (71 Prozent). Die Altersgruppe der 50- bis 60-Jährigen bildet den größten Anteil der Nutzer, aber DiGA werden erfreulicherweise in allen Altersgruppen verwendet, einschließlich einer Anzahl von Nutzern über 90 Jahren.

Die Herausforderungen und Chancen, die mit der verstärkten Nutzung von DiGA im deutschen Gesundheitswesen einhergehen, verdeutlichen die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Evaluation und Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um eine effektive und kosteneffiziente Integration dieser digitalen Gesundheitslösungen sicherzustellen. Die aktuelle Diskussion um Preise, Nutzennachweis und eine transparente Bewertung der DiGA unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen Innovation und Versorgungssicherheit im Gesundheitssektor.

Apothekerschaft bereitet sich auf herausforderndes Jahr vor: Intensive Gespräche und Reformpläne im Fokus

Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, hat in einer ausführlichen Videobotschaft einen Ausblick auf die bevorstehenden Herausforderungen für die Apothekerschaft im kommenden Jahr gegeben. In den kommenden Wochen und Monaten stehen demnach intensive Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium und Abgeordneten auf der Agenda.

Overwiening ermutigte in der elfminütigen Aufnahme dazu, auch kleinere politische Fortschritte anzuerkennen und appellierte an die Apothekerschaft, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Sie betonte, dass das Jahr 2023 von Engpässen, einer destruktiven Gesundheitspolitik und dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geprägt war. Der Wegfall pandemiebedingter Sondereinnahmen, verschärfte Lieferengpässe und der Personalmangel hätten einen "mörderischen Cocktail" ergeben, so Overwiening.

Die Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach wurden von der ABDA-Präsidentin als "unausgegoren" kritisiert. Besonders hob sie die fehlende Anpassung der Honorierung als Sofortmaßnahme hervor und warnte vor einer Versorgung durch Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker. In den anstehenden Gesprächen mit dem Ministerium sollen die Gefahren der Reform in Chancen für die Versorgung umgewandelt werden.

Overwiening machte deutlich, dass die Apothekerschaft ein sofort wirksames Apotheken-Rettungspaket zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Arzneimittelversorgung benötigt. Flexiblere Abgabemöglichkeiten bei Lieferproblemen und entbürokratisierende Maßnahmen für den Apothekenalltag seien weitere Forderungen. Trotz Kritik an den Reformplänen gab es laut Overwiening auch "erste kleine, positive Signale", insbesondere in Bezug auf die Aussicht auf eine regelmäßig verhandelnde Anpassung des Fixhonorars.

Für das Jahr 2024 nannte Overwiening als Topthemen das E-Rezept, die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) und die Nachwuchsgewinnung. Sie appellierte an die Apothekerschaft, die Chancen des E-Rezepts zu nutzen und die pDL als Möglichkeit zur Attraktivitätssteigerung der Apothekenarbeit zu begreifen. Neue Wege in der Nachwuchsgewinnung sollen eine Antwort auf die größte Herausforderung neben der Honorarproblematik darstellen.

Die ABDA-Präsidentin schloss ihre Botschaft optimistisch für das Jahr 2024. Gemeinsam könne man viel Gutes für die Apotheke vor Ort erreichen, vorausgesetzt, man zeige weiterhin Einsatz, Geschlossenheit, Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit.

Kommentar:

Die Einführung der Dringlichkeitsliste im Apothekenwesen markiert einen bedeutenden Schritt zur Bewältigung von Lieferengpässen. Die klaren Kriterien für die Nichtverfügbarkeit und die Regelungen bezüglich des Austauschs bieten Apotheken eine strukturierte Handlungsgrundlage. Die Ausnahme bezüglich der Engpass-Pauschale und der Nichtverfügbarkeitsdokumentation unterstreicht die Präzision dieser Maßnahmen. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Effizienz in der Abrechnungspraxis, was im Sinne einer reibungslosen Patientenversorgung zu begrüßen ist.

Die aktuelle Diskussion um die korrekte Berufsbezeichnung auf dem E-Rezept wirft wichtige Fragen auf. Die Landesapothekerverbände geben vorsichtige Entwarnung, betonen jedoch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung. Die Empfehlung, bei fehlenden oder unklaren Berufsbezeichnungen das Rezept zurückzuweisen, zeigt die Sensibilität dieses Themas. Der Deutsche Apothekerverband setzt sich aktiv für Standardisierungen ein, um mögliche Fehlerquellen zu minimieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Apothekenverbänden, dem GKV-Spitzenverband und dem KBV ist entscheidend, um pragmatische Lösungen zu finden und die Einführung von E-Rezepten reibungslos zu gestalten.

Die Schließung der Marien Apotheke in Dorsten aufgrund der E-Rezept-Herausforderungen und des finanziellen Aufwands für die erforderliche Technologie verdeutlicht die wachsenden Herausforderungen für kleine Apotheken. Christoph Häußlers pragmatischer Ansatz und die bereits gefundene berufliche Perspektive seiner Mitarbeiterinnen zeigen, dass Anpassungsfähigkeit und Innovation in der Pharmabranche entscheidend sind. Ein Blickpunkt auf die sich verändernde Landschaft und die Bedeutung einer nachhaltigen Geschäftsstrategie für Apotheken in der modernen Gesundheitsversorgung.

Die klare Ablehnung diffamierender Protestformen seitens der ABDA ist ein wichtiger Schritt, um eine konstruktive und respektvolle Diskussion in der Gesundheitspolitik zu fördern. Die öffentliche Distanzierung von persönlichen Angriffen auf Politiker durch den Verband unterstreicht die Notwendigkeit eines sachlichen Dialogs. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob die ABDA ihre Bereitschaft zum Protest aufrechterhält, ohne dabei zu diffamieren. In jedem Fall sollte der Fokus auf einer konstruktiven Debatte über die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen liegen.

Die dramatische Zunahme von DiGA-Verordnungen zeigt das wachsende Interesse an digitalen Gesundheitsanwendungen. Die steigenden Kosten und fehlende Nutzennachweise bei einigen Anbietern werfen jedoch berechtigte Bedenken auf. Ein dringend benötigtes gesetzliches Update ist erforderlich, um faire Preise und einen klaren Nutzennachweis von Anfang an zu gewährleisten. Die Herausforderung besteht darin, die Innovationskraft der Branche zu fördern, während gleichzeitig die Qualität und Effektivität der digitalen Gesundheitslösungen gesichert werden.

Die angekündigten intensiven Gespräche zwischen der Apothekerschaft und dem Gesundheitsministerium sowie die Kritik an den Reformplänen von Karl Lauterbach verdeutlichen die bevorstehenden Herausforderungen für das kommende Jahr. Die Forderungen nach einem sofort wirksamen Apotheken-Rettungspaket und flexibleren Abgabemöglichkeiten zeigen den dringenden Handlungsbedarf. Die Apothekerschaft bleibt optimistisch, setzt auf politische Fortschritte und betont die Bedeutung von Geschlossenheit und Hartnäckigkeit, um eine sichere Arzneimittelversorgung vor Ort zu gewährleisten.

In Anbetracht der bevorstehenden Herausforderungen und der dynamischen Entwicklungen im Gesundheitswesen bleibt zu hoffen, dass die Apothekerschaft weiterhin konstruktive Lösungen vorantreibt, um eine nachhaltige Arzneimittelversorgung zu sichern und gleichzeitig den Weg für eine zukunftsorientierte Pharmabranche zu ebnen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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