Zum gestern im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags beratenen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des parteilosen Abgeordneten Stefan Seidler „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (BT-Drucksache: 21/3909) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

Der gestern im Gesundheitsausschuss beratene Antrag der Grünen „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ ist einseitig, verfassungsrechtlich problematisch und geht an den wirklichen Bedürfnissen schwangerer Frauen vorbei. Er beruht zudem auf den Ergebnissen einer Studie, die das Gegenteil dessen nachweist, was die Antragsteller behaupten.

Die Diagnose einer „Versorgungsmisere“ überzeugt daher nicht: Die Zahl der Abtreibungen liegt seit Jahren wieder deutlich über 100.000, der Anteil der vorgeburtlichen Kindstötungen an allen Schwangerschaften steigt, während die Geburtenzahlen sinken. Auch die Datenlage, auf die sich die Antragsteller stützen, belegt keinen generellen Versorgungsengpass: Ein Großteil der Frauen (über 80 %) gibt an, relativ problemlos eine Einrichtung für die Abtreibung finden und erreichen zu können. Ca. 90 % der Abtreibungsärzte führen nicht mehr als eine Abtreibung pro Woche durch. Vor diesem Hintergrund erscheint die Diagnose einer strukturellen Unterversorgung als vorgeschoben, um einen politisch gewollten Ausbau der Abtreibungsstrukturen zu legitimieren.

„Wer auf Grund einer überschaubaren Zahl von Fällen, in denen Frauen mehr als 50 km zur nächsten Abtreibungseinrichtung fahren mussten, eine angebliche Mangelversorgung durch Schleifen der Gewissens- und Religionsfreiheit erreichen will betreibt keine Versorgungspolitik zur Verbesserung der Frauengesundheit, sondern verübt einen Angriff auf fundamentale Grundrechte“, erklärt ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski. „Frauen brauchen in der Krise keinen Turbo-Zugang zur Abtreibung, sondern Menschen, die an ihrer Seite stehen, ihnen Alternativen eröffnen und ihr Recht auf ihr Kind verteidigen.“

Besonders inakzeptabel ist aus Sicht der ALfA die Forderung nach dem Ausbau telemedizinischer Angebote, die faktisch auf mehr medikamentöse Abbrüche im häuslichen Umfeld hinauslaufen. Erfahrungen mit solchen Do-It-Yourself Heimabtreibungen in anderen Ländern zeigen ein signifikant erhöhtes Komplikationsrisiko gegenüber chirurgischen Eingriffen und dramatische Fälle von Missbrauch: Sei es, dass Frauen sich durch eine solche Abtreibung in einem späten Schwangerschaftsstadium selbst gefährden oder aber, dass ihr Partner das Kind durch heimliche Verabreichung von Tabletten gegen ihren Willen abtreibt. Hinzu kommt: Die Erfahrung aus den ALfA-Beratungsangeboten zeigt, dass Frauen, die alleine und zu Hause abgetrieben haben, häufig von starken seelischen und insbesondere körperlichen Belastungen berichten. Das belegt auch die ELSA-Studie.

Besonders scharf weist die ALfA den Versuch zurück, konfessionelle Träger über eine Änderung von § 12 SchKG zur Mitwirkung an Abtreibungen zu zwingen. Dies wäre ein schwerwiegender Eingriff in die durch Artikel 4 Grundgesetz geschützte Religions- und Gewissensfreiheit und würde das kirchliche Krankenhauswesen in Deutschland in seinen Grundfesten erschüttern. Bemerkenswert ist, dass ein solcher Zwang selbst im Unrechtsstaat der DDR nicht existierte: Dort waren Abtreibungen zwar innerhalb einer Frist rechtmäßig, kirchliche Krankenhäuser aber nicht zur Durchführung verpflichtet.

Statt einer flächendeckenden „Abtreibungs-Versorgung“ fordert die ALfA daher den Ausbau lebensbejahender Beratung, sozialer Hilfen für Schwangere sowie gründlicher Informationen über alle Risiken und Nebenwirkungen der verschiedenen Abtreibungsmethoden.

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