„Für den vdek und die Ersatzkassen steht fest: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Die verbindliche Tarifbindung ist ein Mittel dazu, und die Pflegekassen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Anpassung der Entgelte für die Pflegekräfte. Wir haben in Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegeanbieter gute und pragmatische Lösungen zur flächendeckenden Umsetzung der Tariflöhne in der Pflege gefunden. Diese Umsetzung dauert auch über den Stichtag 1.9. noch an, aber wir sind auf einem guten Weg.
Dennoch hat die Medaille zwei Seiten: Eine deutliche Steigerung der Personalkosten führt in den derzeitigen Strukturen unweigerlich zu einer spürbare Erhöhung der Preise. Dies bringt viele Pflegebedürftige an den Rand ihrer finanziellen Belastungsfähigkeit. Hier ist die Politik gefordert, zeitnah weitere Entlastungen für die Pflegebedürftigen, sowohl für die stationär als auch für die ambulant versorgten, zu finden.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Pflege nicht nur durch die Tarifbindung, sondern auch durch die inflationsbedingten Teuerungen, z. B. bei der Verpflegung oder den Nebenkosten, immer teurer wird. Bereits heute zahlen stationär versorgte Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz einen Eigenanteil von monatlich durchschnittlich 2.344 Euro und damit 144 Euro monatlich mehr als der Bundesdurchschnitt (Stand 01.07.2022). Zusätzlich wird auch die Finanzsituation in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) insgesamt immer prekärer – für 2022 wird ein Defizit von minus 2,3 Milliarden Euro geschätzt, und das angekündigte Bundesdarlehen von einer Milliarde Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der wegen der Rückzahlungspflicht der Pflegekassen im kommenden Jahr gleich wieder verpufft. Die Politik ist gefragt, endlich eine nachhaltige Finanzlösung zu präsentieren, die auch das Problem der steigenden Eigenanteile in der stationären und ambulanten Altenpflege berücksichtigt. Die „Kleine Pflegereform“ mit den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschlägen der Pflegeversicherung hat besonders bei kurzen Aufenthalten nur einen begrenzten Effekt, der durch stark steigende Lohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird. Die Politik muss zeitnah handeln, sonst ist eine Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko!“
Hintergrundinformationen
Eine gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau bezahlen, tritt am 01.09.2022 in Kraft. Zur Umsetzung mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land an die Pflegekassen melden, welchen Tarifvertrag sie anwenden, bzw. sich anlehnen und ggf. notwendige Anpassungen der Vergütung geltend machen.
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