Die oleg Osnabrücker Land- Entwicklungsgesellschaft hatte im April dieses Jahres für die Gemeinde die Mittel beantragt. Laut Bescheid werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Land zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) genau 3.572.872,80 Millionen Euro für die Erweiterung des Gewerbegebiets an der B 218 gewährt. Die Zuwendung beträgt 60 Prozent der Erschließungskosten in Gesamthöhe von rund sechs Millionen Euro. Im Rahmen der Projektlaufzeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Oktober 2023 wird laut Zuwendungsbescheid die Schaffung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastruktur durch die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Venne B218 in Ostercappeln gefördert. Kleinen und mittleren Unternehmen sollen optimale Ansiedlungsmöglichkeiten geboten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Straßenbaumaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. „Die Kosten für den Ankauf der Flächen und die Erschließung sind durch die allgemein verteuerten Bodenwerte und Baukosten stark gestiegen. Durch die Förderung werden die allgemein stark gestiegenen Enwicklungskosten zumindest etwas abgefedert. Trotzdem wird das Preisniveau immer noch über dem bisher gewohnten Niveau liegen“, erläutert Susanne Menke.
Nach den Worten von Bürgermeister Erik Ballmeyer ist die Erweiterung des vorhandenen Gebiets dringend notwendig: „Wir haben in der Vergangenheit viele Anfragen von Unternehmen erhalten, die einen Standort in der Gemeinde errichten wollen. Diesen Interessenten kann die oleg, die für uns die Vermarktung in den Händen hält, nun mit konkreten Angeboten entgegenkommen. Mit Häcker Küchen ist bereits ein großer Arbeitgeber in Venne ansässig geworden. Wir hoffen natürlich, dass im Zuge der Neuansiedlungen weitere Arbeitsplätze entstehen werden und die positive wirtschaftliche Situation in unserer Gemeinde dadurch weiter befördert wird.“
Einen Fokus legen oleg und die Gemeinde auf die nachhaltige Gestaltung des Gebiets an der B218, wie Susanne Menke erläutert: „Wir möchten das Gebiet möglichst naturnah halten und durch viele Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Gebäude und Anlagen harmonisch in die ländliche Umgebung einfügen. Deshalb haben wir diese Themen schon bei der Planung in den Blick genommen und die Beteiligten dafür sensibilisiert.“ So sind zum Beispiel Büro- und Nebengebäude mit einer Neigung von weniger als 15 Grad zu begrünen, das Pflanzen von Hecken statt Zäunen vorgegeben. Zudem besteht eine Pflanzpflicht für mehr großkronige Bäume sowie die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung. Im Rahmen der Oberflächenentwässerung ist ein naturnahes Regenrückhaltebecken mit Stein- und Totholzbiotopen vorgesehen. Zudem wurden Hinweise und Empfehlungen zur Fassadenbegrünung und Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen. „Vor diesem Hintergrund ist der positive Förderbescheid auch eine gute Nachricht für die Umwelt.“
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