Mal eben die private WhatsApp-Nachricht beantworten, in der Mittagspause ein Video anschauen oder eine private App auf dem Diensthandy installieren: Solche Situationen kommen im Arbeitsalltag häufig vor. Doch Diensthandy und Firmen-Laptop gehören dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer. Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, kann schnell Konsequenzen haben. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf Beschäftigte […]
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