Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, nach der automatische Anpassungen von Löhnen an die Inflation in Arbeitsverträgen gegen das sogenannte Preisklauselgesetz verstoßen und daher unwirksam ist. Die Unwirksamkeit gilt jedoch nur für die Zukunft. Gehaltserhöhungen, die bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit bereits entstanden waren, bleiben bestehen. Im konkreten Fall hatte […]
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