Bei Streckengeschäften erfolgt die Belieferung der Filialen direkt durch den Lieferanten, ohne Umweg über das Zentrallager des Handelsunternehmens. Dies bedeutet, dass die Qualitätskontrolle – einschließlich der Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) – nicht zentral, sondern in den Filialen durchgeführt werden muss. Da es hier keine zentrale Warenprüfung gibt, liegt die Verantwortung für die MHD-Kontrolle allein bei […]
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