Seit nun mehr 20 Jahren nimmt der Gesetzgeber die General- oder Hauptunternehmer in die Nachunternehmerhaftung. Sowohl für den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung als auch für den Beitrag zur Unfallversicherung haftet dieser für die ausstehenden Beiträge der von ihm beauftragten Nachunternehmern. Die Ansprüche auf Beiträge verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie […]
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