Streitpunkt der Grundsteuerreform ist die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke mit Wohn- und Gewerbeimmobilien. Für Landwirte steht jedoch die Zukunft der Grundsteuer A im Vordergrund. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe ist diese Grundsteuer verfassungsrechtlich nicht problematisch. Dies gilt auch für die Ersatzwirtschaftswerte in den neuen Bundesländern. Trotzdem wird die Reform die bisherige Einheitsbewertung abschaffen. Seit […]
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