Die Bundesregierung hat die Regelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal bis Ende 2021 verlängert. Wie Sie als Arbeitgeber davon profitieren, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Bodem in Berlin. Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung Nach wie vor leiden einzelne Branchen unter Corona-Beschränkungen. Damit auch im vierten Quartal die Arbeitslosigkeit nicht weiter steigt oder sich Insolvenzen vermeiden lassen, […]
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