Forstwirte erhalten wegen der Einschlagsbeschränkung bei Fichten Steuererleichterungen. Die Finanzverwaltung erläutert nun in einem BMF-Schreiben, wie sie die Begünstigungsregelungen anwenden will. Die Berechnungsgrundlage für die Einschlagsbeschränkung der Fichte bildet der durchschnittliche Einschlag der Jahre 2013 bis 2017. Aus Vereinfachungsgründen gelten die steuerlichen Wirtschaftsjahre (2012/2013 bis 2016/2017). Zum durchschnittlichen Einschlag zählen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch außerordentliche Holznutzungen im fünfjährigen Betrachtungszeitraum. Der […]
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