Die Hofübergabe gegen Austragsleistungen ist der Klassiker unter den als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen. Die Alterssicherung der Übergeber durch Bar- und Sachleistungen wird von jeher steuerlich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung unterstützt. Für den Übernehmer, der die Leistungen erbringt, ist das ein langjähriges Steuersparmodell. Bei Barleistungen keine Fehler machen Treten einmal Unstimmigkeiten bei den Austragsleistungen auf, fällt […]
continue reading