Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die öffentliche Wahrnehmung konzentriert sich auf das, was weggefallen ist, und übersieht dabei die Vorschriften, die der Gesetzgeber unangetastet gelassen hat. Für Berlin ist das besonders relevant: 87,3 Prozent der Wohnungen liegen in Mehrfamilienhäusern. Die Prüfpflichten des GModG greifen bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder […]
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