Dämmen ist längst keine freiwillige Maßnahme mehr. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer unter bestimmten Bedingungen, Dach, oberste Geschossdecke oder Heizungsrohre nachzurüsten. Gerade in Dortmund, wo ein Großteil des Wohnungsbestands aus der Nachkriegszeit stammt, betrifft das viele Hausbesitzer – oft ohne dass sie es wissen. Wann die Dämmpflicht greift Die Nachrüstpflichten des GEG gelten unabhängig von […]
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