Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu konkreten energetischen Maßnahmen. Besonders relevant wird es bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Binnen zwei Jahren sind Mindestmaßnahmen umzusetzen. Zudem greifen Anforderungen sofort, wenn mehr als 10 % der Gebäudehülle erneuert oder verändert werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was konkret zu […]
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