Im Rahmen der Kindernachversicherung können Kinder rückwirkend ab Vollendung der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge sowie ohne Wartezeiten in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Kindernachversicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf […]
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