Prüfvorschrift für überwachungsbedürftige Druckanlagen, – Windkessel und Druckschlagdämpfer – nach §16 BetrSichV: Die Betreiber von Windkesseln oder Druckstoßdämpfern zur Absicherung von Pumpenstationen kennen die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung. Diese Untersuchung sieht nach 5 Betriebsjahren eine erstmalige Prüfung und nach weiteren 10 Jahren eine umfangreiche Kontrolle der Behälter vor. Dieser Prüfrhythmus wiederholt sich dann entsprechend. Anlagenbetreiber […]
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