Wer in Deutschland ausbilden will, benötigt dafür eine Berechtigung, die im Rahmen der „Ausbildereignungsprüfung“ erworben werden kann. Dabei steht die Fähigkeit im Mittelpunkt, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, also werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse als Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung von Auszubildenden vermittelt. „Lehrlinge müssen in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingebunden werden und ihre Kompetenz hängt stark von der fachlichen und pädagogischen Kompetenz ihres Ausbilders ab“, weiß Sandra Taubert, Bereichsleiterin Weiterbildung der  Bildungsakademie Mannheim. Weiter: „Durch die Prüfung werde festgestellt, ob der Prüfling die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzt. Rechtliche Rahmenbedingungen und Ausbildungsplanung stehen ebenso auf dem Lehrplan“. Grundlage, so Taubert, ist der vom Bundesausschuss für Berufsbildung erarbeitete Rahmenstoffplan. Sie sieht einen weiteren Vorteil des Kurses: „Bei Nachweis der Ausbildereignungsprüfung kann dieser als Teil IV der Meisterprüfung angerechnet werden“, so dass auch angehende Meisterinnen und Meister von diesem Kurs profitieren.

Für die Vorbereitung auf diese Prüfung bietet die Bildungsakademie den Kurs  „Ausbildereignung“ an, der in Vollzeit – das bedeutet ganztags – vom 28. Mai bis zum 22. Juni 2018 durchgeführt wird, wobei der Stoff in insgesamt 120 Stunden an den Mann und die Frau gebracht wird.

„Eine handlungsorientierte und praxisbezogene Ausbildung ermöglicht eine hohe Qualität der Ausbilderqualifizierung“, betont Sandra Taubert. Und weiter: „Dieser Kurs bereitet auf die Prüfung zur Erlangung des Ausbildungseignungsscheins vor. Hier erhalten Teilnehmer das Rüstzeug, um professionell, fachlich und didaktisch korrekt anzuleiten und erfolgreich auszubilden.“ Dieser Kurs eigne sich für alle Betriebe, die ausbilden wollen. Denn, so Taubert wörtlich: „Nach erfolgreich bestandener Prüfung darf im Betrieb ausgebildet werden.“

Nachfragen zu dem Kurs und weitere Einzelheiten können bei Diana Greger unter Tel. 0621 18002-224, greger@hwk-mannheim.de abgerufen werden. Eine Anmeldung ist auch online unter hwk-mannheim.de unter Weiterbildung möglich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.