Es braucht nur wenige Klicks und schon ist das eigene Fahrzeug bei einem Online-Anbieter versichert. Zudem sind Internet-Angebote mitunter extrem günstig. Was aber im Gegensatz zu einer niedergelassenen Versicherung fehlt, ist der direkte Ansprechpartner – eine persönliche Beratung. Wer auf diese jedoch verzichten kann, sich auskennt und keine Schwierigkeiten hat, Formulare selbstständig auszufüllen, ist bei einer Online-Versicherung an der richtigen Adresse. Dabei gilt: Bei der Wahl des Anbieters oder Tarifs genau hinsehen und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen verleiten lassen. Welche Leistungen sind genau enthalten? Wie hoch sind Selbstbeteiligung und maximale Entschädigungssumme? Wie kann Kontakt zur Versicherung aufgenommen werden? „Gibt es Service-Hotlines, sind diese bei Kfz-Versicherungen oft kostenpflichtig“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Sind viele Kundenbewertungen vorhanden, sollten auch die bei der Wahl berücksichtigt werden.

Vergleichsportale als geeignetes Hilfsmittel
Die Prämien variieren je nach Fahrzeugtyp und Anbieter mitunter extrem, ob beim niedergelassenen Versicherer oder der Online-Variante. Vergleichsportale im Internet sind daher in jedem Fall ein geeignetes Hilfsmittel, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Eingabe der Hersteller- und Typschlüsselnummer des Fahrzeugs – in der „Zulassungsbescheinigung I“ ganz oben in der mittleren Spalte (2.1 und 2.2) zu finden – ist für einen passgenauen Vergleich ausreichend. Die Prämien von Zeit zu Zeit zu vergleichen kann sich immer lohnen – auch für Autobesitzer, die einen laufenden Vertrag bei einer niedergelassenen Versicherung haben. So kann ein Gespräch mit dem Makler dazu führen, dass die Prämien angepasst werden.

Sonderkündigungsrecht bei steigenden Prämien
Erhöht ein Versicherer die Prämien, genießt jeder Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Bei Neuanmeldung eines Fahrzeugs hat er immer die freie Versichererwahl. „Wer sein Fahrzeug kaskoversichert und eine umfassende Beratung wünscht, ist bei einer niedergelassenen Versicherung besser aufgehoben“, rät Mißbach. „Für eine einfache Haftpflicht reicht der Online-Abschluss aber in jedem Falle aus.“

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