Rund 5,6 Billionen Zigaretten werden jedes Jahr weltweit geraucht, 4,5 Billionen davon werden achtlos weggeworfen. Viele deutsche Innenstädte sind denn auch große Aschenbecher. Dabei sind die Kippen weit mehr als nur ein ästhetisches Problem. Durch weggeworfene Zigarettenkippen werden jährlich zahlreiche Waldbrände ausgelöst – mit zum Teil verheerenden Folgen für die Natur und die Forstwirtschaft. Darüber hinaus geraten über Zigarettenstummel Hunderte schädlicher Chemikalien in die Umwelt. Reste von Filterzigaretten sind besonders giftig. Ordnungshüter gehen darum gegen allzu sorglose Kippenschnippser vor und verhängen Bußgelder. Deren Höhe kann sehr stark variieren – je nachdem, wo die Kippe landet. ARAG Experten berichten.

Kippen bei Waldbrandgefahr

Derzeit herrschen in vielen Regionen, besonders aber im Osten Deutschlands höchste Waldbrandgefahrenstufen. In ländlichen Gebieten verstehen die Ordnungshüter daher genauso wenig Spaß wie in unseren Großstädten. Bei der derzeitig herrschenden Waldbrandgefahr wird dann sogar hart durchgegriffen gegen Kippenschnippser! Das Rauchverbot im Wald wird intensiv überwacht, denn schon kleine Glutreste der Zigarette reichen aus, um einen Waldbrand zu entfachen. Eine achtlose Entsorgung von Zigarettenkippen kann laut eines Kreiswaldbrandschutzbeauftragten bis zu 25.000 Euro kosten. In Deutschland entstehen die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Handeln von Menschen, nicht durch Naturkatastrophen. Darum gilt neben dem Rauchverbot im Wald außerdem:

  • Kein offenes Feuer im Wald und auf Wiesen; das ist nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
  • Parken nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen und niemals auf Wiesen und Feldern; der heiße Katalysator eines Kfz kann das trockene Gras schnell entzünden.
  • Kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen; der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.

Verwarn- und Bußgelder bei Verschmutzung mit Zigarettenkippen
Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Delikt hat sogar einen Namen: Unzulässige Abfallentsorgung! Und die wird geahndet. Wer seine Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert zum Beispiel in Köln ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Dieses Verwarngeld wird häufiger fällig als gemeinhin angenommen. In der Rheinmetropole wachen nämlich tagein, tagaus rund 110 Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass das Abfallgesetz eingehalten wird. Die Verwarn- und Bußgelder sind allerdings nicht überall einheitlich geregelt. Wie hoch dieses mindestens ist, legt jede Stadt oder Kommune selber fest. Die Höhe des Bußgeldes hängt also maßgeblich davon ab, wie groß ein Müllproblem in einer Stadt ist. Wie hoch die Geldstrafe letztendlich im Einzelfall ausfällt, entscheiden aber auch die Beamten des Ordnungsamts in einem gewissen Rahmen selbst. Bei 15 Euro für eine weggeworfene Zigarette in Köln handelt es sich um den Mindestbetrag. Je nachdem wie sich der Erwischte verhält, kann die Strafe aber auch steigen. Einsicht und Freundlichkeit können also dafür sorgen, dass die Strafe nicht auf 35 Euro klettert. In der Nachbarstadt Düsseldorf treffen Kippenschnippser auf mehr Verständnis. Dort verteilen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch schon mal präventiv faltbare Aschenbecher.

Zigarettenkippen aus dem Auto

Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, macht sich auch ohne einen Waldbrand auszulösen der unzulässigen Abfallentsorgung strafbar, entzieht sich aber oft dem Zugriff der Ordnungshüter, die meist zu Fuß unterwegs sind. Doch wenn es ihnen gelingt, das Nummernschild zu notieren, droht auch in diesem Fall mindestens ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung. Der Kippenwurf kann unter Umständen sogar ein Strafverfahren zur Folge haben, warnen ARAG Experten. Das ist immer dann der Fall, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Erschrickt sich beispielsweise ein Motorradfahrer und stürzt, muss sich der Kippenschnippser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.