Banken verdienen Geld, indem sie Geld verleihen, denn für das geliehene Geld fallen Zinsen an. Der Zinssatz und die Laufzeit des Darlehens sind dabei genau festgelegt. So weit so gut. Wer jedoch vor dem eigentlich geplanten Ende der Laufzeit aussteigen möchte oder muss, zahlt auch noch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Sie ist ein Ausgleich dafür, dass die Bank auf einen Teil des Zinsgewinns verzichtet. Für den Kreditnehmer sind das meist viele Tausend Euro. Doch nicht in jedem Fall darf die Bank auf die VFE bestehen – Vertrag hin oder her. In einem konkreten Fall wurde der Kreditnehmer arbeitslos und musste sein Haus, für das er einen Kredit von über 400.000 Euro aufgenommen hatte, verkaufen. Die Bank verlangte eine VFE von knapp 40.000 Euro. Er bat um Anwendung der Härtefallregelung, wonach die Bank laut eigenen Kreditbedingungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung hätte verzichten können. Doch sie wollte nicht. Glücklicherweise entschieden die Richter anders und sie musste die Summe an ihren Kunden zurückzahlen (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 74/18).

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