Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen können jetzt den neu eingeführten Aufstiegsbonus („Meisterbonus“) in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Die zu Grunde liegende Richtlinie gilt rückwirkend zum 1. Januar und berücksichtigt Fortbildungsabschlüsse ab 2018.

Ab sofort nimmt die IHK Saarland Anträge zur Auszahlung des Meisterbonus entgegen. Absolventen mit IHK-Prüfungszeugnis finden auf http://www.saarland.ihk.de (Kennziffer 2161) alle Informationen zum neuen Aufstiegsbonus sowie das Antragsformular. Die Antragsfrist für Abschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2018 endet am 02. November 2018 (Eingang des Antrags). Zeugnisinhaber einer sonstigen Aufstiegsfortbildung (z.B. im Handwerk) können sich an ihre prüfende Stelle wenden.

Das saarländische Wirtschaftsministerium hat den Aufstiegsbonus gemeinsam mit den Kammern im Saarland entwickelt und stellt die finanziellen Mittel in Höhe von jährlich rund einer Million Euro zur Verfügung.

„Weiterbildung lohnt sich. Der Aufstiegsbonus ist für IHK-Fortbildungsabsolventen ein wichtiges Signal, dass sich die Anstrengungen und Aufwendungen auch lohnen, die in Lehrgang und Prüfung investiert wurden. Neben finanziellen Zugewinnen bieten sich für erfolgreiche Absolventen neue Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten in den Betrieben, die ihrerseits an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Der Aufstiegsbonus ist somit gut angelegtes Geld“, kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen

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