Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen. Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 220/17) unzählige Anfechtungen aus. Mieter, die Ihre Nebenkostenabrechnung als zu hoch empfinden, prüfen nun genau nach. […]
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