Über 500.000 Existenzgründungen zählte die Förderbank KfW im Jahr 2017. Für die Gründer ist das eine aufregende Zeit: Es gilt, den Markt zu analysieren, das eigene Produkt zu entwickeln, Geldgeber, Räumlichkeiten und Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden. Im Durchschnitt haben Start-ups – junge und innovative Unternehmen, die weniger als zehn Jahre am Markt sind – neben den Inhabern zehn Mitarbeiter. „Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Gründer oft nicht im Blick. Dabei sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Die von einer fachkundigen Person erstellte Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz passgenau auf den Bedarf des Start-ups anzupassen“, weiß Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlichster Branchen berät.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Chefsache!

Die Verantwortung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten und für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben liegt beim Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Dieser Verpflichtung können kleine und mittlere Unternehmen auch nachkommen, indem sie für diese Aufgaben einen externen überbetrieblichen Dienst wie TÜV Rheinland verpflichten. Ab zwei Mitarbeitern müssen zudem Ersthelfer im Betrieb ausgebildet und benannt werden. Wächst das Team auf mehr als 20 Beschäftigte an, sind aus dem Mitarbeiterkreis Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb und sind Ansprechpartner für ihre Kollegen.

Bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft müssen Arbeitgeber die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie deren Dokumentation nachweisen. Andernfalls können Bußgelder erhoben werden. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, können rechtliche Konsequenzen drohen.

Gefährdungen erkennen und minimieren

Welche Gefahren drohen im Unternehmen, zum Beispiel in einem Start-up für Internet-Dienstleistungen? Antworten auf diese Frage gibt die Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz die Gefährdungen ermittelt. An Bildschirmarbeitsplätzen stehen dabei neben der technischen Ausstattung unter anderem die Ergonomie der Büromöbel, der Bewegungsraum am Arbeitsplatz, die Beleuchtung und die Positionierung des Bildschirms im Mittelpunkt.

Aus den so gewonnenen Informationen lassen sich die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ableiten. Im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses müssen die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, bei Bedarf angepasst und der gesamte Verlauf dokumentiert werden.

In Start-ups mangelt es neben der Gefährdungsbeurteilung oftmals auch an der Organisation des Arbeitsschutzes: Verantwortlichkeiten sind nicht geklärt, geeignete Maßnahmen für Erste-Hilfe und Notfälle sind nicht festgelegt und auch Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter kommen zu kurz. „Unsere Experten beraten Arbeitgeber, wie sie passend zum Bedarf des Unternehmens die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen können. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter tragen zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei und erhöhen die Zufriedenheit. Durch die Beauftragung externer Experten legen die Gründer diesen wichtigen Bereich in erfahrene Hände und haben den Kopf frei für ihre unternehmerischen Aufgaben und das Erreichen der gesetzten Ziele“, so Lüth.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Rolf Vesenmaier
Presserefernt
Telefon: +49 (221) 806-2148
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: Rolf.Vesenmaier@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel