Auch Arbeitszeiten und die Gestaltung von Verträgen sind Themen, die Wach- und Sicherheitsdienste bewegen. Nun hat die Gewerkschaft ver.di den seit 2012 geltenden Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. September 2018 gekündigt. Damit trotz des Außerkrafttretens die Möglichkeit erhalten bleibt, Arbeitszeiten in den Grenzen von § 7 Absatz 1 Nr. 1. a) ArbZG auszudehnen, hat der BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) einen neuen Mantelrahmentarifvertrag mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) abgeschlossen. So bleiben z. B. 12-Stunden-Schichten im Wach- und Sicherheitsgewerbe weiterhin möglich.

Neuer GÖD-Mantelrahmentarifvertrag definiert gültige tarifliche Regelung für die Ausdehnung der Arbeitszeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Der neue Manteltarifvertrag zwischen BDSW und GÖD entspricht inhaltlich weitestgehend dem vorhergehenden Vertrag. Aufgenommen wurden drei Änderungen:

  1. Die Kündigungsfrist während der Probezeit wurde von vier auf sieben Tage verlängert.
  2. Die Länge der Befristungsmöglichkeit wurde von 30 auf 24 Monate verkürzt.
  3. Die Anzahl der Tage der Freistellung wurde in den Fällen der Ziffern 1.1. bis 1.4. des § 9 MRTV von einem auf zwei Tage erhöht.

Entscheidend ist, dass Arbeitszeiten in Sicherheitsunternehmen auch in Zukunft auf über 10 Stunden ausgedehnt werden können. Voraussetzung für die Gültigkeit des neuen Mantelrahmentarifvertrages ist, dass im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass er Teil des Arbeitsverhältnisses ist.

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