Es ist gar nicht lange her, da waren amtlich wirkende Schreiben von der Gewerbeauskunft-Zentrale im Umlauf, in denen Gewerbetreibende aufgefordert Daten zu ergänzen und mit einer Unterschrift zu bestätigen. Nach der geleisteten Unterschrift folgte dann das böse Erwachen: im Kleingedruckten der Dokumente war eine Kostentragungspflicht versteckt, die die Unterzeichner zur Zahlung von mehreren Hundert Euro verpflichtete.

Aktuell erhalten Unternehmer in ganz Deutschland tagtäglich Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ), die denen der Gewerbeauskunftszentrale ähneln. Diesmal nutzen die Betreiber die Unsicherheit der Unternehmen nach Einführung der neuen EU-DSGVO aus und fordern unter dem Deckmantel des Datenschutzes Angaben zum Betrieb.

Das auf den ersten Blick amtlich scheinende Schreiben arbeitet mit der gleichen Masche, wie die Dokumente der Gewerbeauskunft-Zentrale. Nur aus dem Kleingedruckten der beigelegten Dokumente geht hervor, dass man durch die Unterschrift und das Zurücksenden der Dokumente einen dreijährigen Vertrag eingeht, bei dem ein jährlicher Betrag von 489 € an die DAZ gezahlt werden soll.

In dem Schreiben wird der Eindruck vermittelt, dass die Angaben unter der neuen EU-DSGVO eine Pflicht sind, was allerdings nicht der Fall ist. Es gibt nach der neuen Datenschutzgrundverordnung keine Pflicht Angaben über den Betrieb gegenüber einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu machen.

Die Polizei rät Betroffenen die Dokumente nicht zu unterschreiben und Mahnungen sowie Zahlungsaufforderungen zu ignorieren. Diejenigen, die die Dokumente bereits unterschrieben und zurückgesendet haben, sollten eingehende Rechnungen der DAZ nicht zahlen und umgehend einen Anwalt kontaktieren.

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