Die Gesellenprüfungen Winter 2018/2019 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November bis März statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2018 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung von Arbeitsaufgaben und der mündliche Prüfungsteil. Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2018 und 31.03.2019 endet, stehen zur Prüfung an.

Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis spätestens 25.Oktober 2018 bei den Prüfungsausschüssen oder Innungen abzugeben sind.

Fragen zur Prüfung wie z.B. Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt, sind aber auch auf der Homepage der Kammer unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/… abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-0
Telefax: +49 (721) 1600-199
http://www.hwk-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Sibylle v. Ascheraden-Lang
Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (721) 1600-117
Fax: +49 (721) 1600-59117
E-Mail: von-ascheraden-lang@hwk-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.