Das aus den grünen, unreifen Früchten der Kokospalme gewonnene Kokosnusswasser erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Unsere Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass mehr als ein Viertel der Kokoswässer Fremdzucker enthält, ohne dass eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen wurde.

Als kalorienarmes, wenig zuckerhaltiges und isotonisches Erfrischungsgetränk bildet das Kokosnusswasser für den Verbraucher und insbesondere für Sportler eine gute Alternative zu den üblichen, zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken. Darüber hinaus wird dem Kokosnusswasser aufgrund seiner wertgebenden Inhaltsstoffe, zum Beispiel Vitamine und Mineralien wie Kalium, eine gesundheitsfördernde Wirkung nachgesagt. Wichtig ist hierbei die Abgrenzung zur Kokosmilch, die aus dem Fruchtfleisch der reifen Frucht gewonnen wird.

In den Handel gelangt Kokosnusswasser als reines Produkt („pure coconut water“), versetzt mit anderen geschmacksgebenden Zutaten wie zum Beispiel Limette oder Aloe Vera oder als Zutat zu Smoothies oder Fruchtsäften. Ferner wird Kokosnusswasser aus Kokosnusswasser-Konzentrat durch Rückverdünnung mit Fremdwasser für den Vertrieb hergestellt.

Die rechtliche Einordnung von Kokosnusswasser ist zurzeit noch nicht eindeutig festgelegt. Gemäß der Stellungnahme Nr. 2017/5 des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) sind Erzeugnisse, die aus dem Saft der Kokosnuss hergestellt werden als „Kokosnusssaft“ i. S. v. § 3 FrSaftErfrischGetrV und Art. 17 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) zu bezeichnen. Die zusätzliche Bezeichnung „Kokosnusswasser“ oder „Kokoswasser“ ist möglich. Somit darf dem Kokosnusswasser gemäß Anlage 3 der FrSaftErfrischGetrV kein Zucker zugesetzt werden. Erlaubt sind lediglich wenige Zusatzstoffe, unter anderem die Ascorbinsäure oder Zitronensäure, die zur Verbesserung der Haltbarkeit zugesetzt werden.

Der Zusatz von Fremdzuckern aus Mais oder Zuckerrohr kann durch Analyse des Kohlenstoff-Stabilisotopenverhältnisses ermittelt werden. Dazu setzt die QSI die Cavity Ring Down Spektroskopie (CRDS) ein. Bei dieser Technik wird die getrocknete Probe zunächst verbrannt und anschließend das 13C-Isotopenverhältnis in den Verbrennungsgasen analysiert.

QSI hat dazu ein Verfahren etabliert und ein Screening mit 14 Proben aus dem Einzelhandel durchgeführt. Davon konnte bei vier Proben (drei aus Thailand und eine aus Mexiko) eine deutliche Abweichung des Isotopenverhältnisses festgestellt werden. Dies deutet auf den Zusatz von Fremdzucker hin. Als Referenz dienten Kokosnusswässer aus frisch aufgeschlagenen Kokosnüssen aus Mexiko. Zudem dienten Werte von Kokosblütenzucker als Orientierungswerte.

Kokosnusswasser wird häufig mit den Worten „ohne Zuckerzusatz“ beworben, dies war auch bei allen vier abweichenden Proben der Fall. Somit ist hier eine Verbrauchertäuschung naheliegend. Als mögliche Ursache des Zuckerzusatzes wird vermutet, dass das gewonnene frische Kokosnusswasser zur Gewinnmaximierung mit Wasser gestreckt und zur Erhaltung von Süße und Geschmack Zucker zugesetzt wird.

Durch den Zuckerzusatz verliert das als kalorienarmes und isotonisch beworbenes Kokosnusswasser jedoch seine Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Erfrischungsgetränken. Daher empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung der Authentizität Ihres Produkts.

Für weitere Informationen zu diesem Thema sowie zur Authentizität und Verfälschung anderer Lebensmitteln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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