Das elektronische Rezept ist weder das Ei des Kolumbus noch wird es die medizinische Therapie revolutionieren, aber es kann Ärzten und Patienten helfen, Zeit zu sparen“, begrüßt Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den jüngsten Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Einführung einer digitalen Verordnung. „Schon heute werden Patienten auch telefonisch oder per Videosprechstunde beraten. Da macht es Sinn, wenn sie in diesen Fällen nicht gesondert in die Praxis kommen müssen, um sich ein Rezept in Papierform abzuholen. Das gilt auch für Wiederholungsrezepte.“ Elektronische Rezepte seien rund um die Uhr abrufbar und umweltschonend.

„Wichtige Voraussetzung ist jedoch eine bislang noch nicht vorhandene funktionstüchtige digitale Infrastruktur“, betont Pinkowski. Zugleich dämpft er mögliche Erwartungen, dass in Zukunft auch ohne Arztbesuch jedwedes Medikament digital verschrieben werden könnte.  „Für die Diagnose vieler Erkrankungen ist die körperliche Untersuchung unerlässlich. Und auch in unserer digitalen Welt basieren Therapie und Verordnung auf der Diagnose“, erklärt Pinkowski. Um das elektronische Rezept für Patienten, die eine Videosprechstunde besuchen oder ein Wiederholungsrezept benötigen, auf den Weg zu bringen und den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, sei nun der Gesetzgeber gefordert.

 

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