Drohnen sind beliebt und liegen im Trend. Nach aktuellen Schätzungen werden auch 2019 weit über eine Million ziviler Drohnen in Deutschland gekauft werden – das Weihnachtsgeschäft eingerechnet.

Was Verkäufer häufig verschweigen und was vielen Käufern und Beschenkten nicht bewusst ist: Auch für private Drohnen besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz – vergleichbar mit der Pflichtversicherung für Autos im Straßenverkehr. Ein Verstoß kann teuer werden. Rat rund um die Haftpflicht für Drohnen und konkrete Tarife bietet KOPTER-PROFI, Pionier für Drohnen-Dienstleistungen in Deutschland.

Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von Größe oder Gewicht einer Drohne und unabhängig von der Art des Einsatzes. "Für sogenannte Spielzeugdrohnen bis 250 g gibt es ebenso wenig eine Ausnahme wie für rein private Flüge über dem eigenen Grundstück", erklärt Dr. Alexander Matijevic, Geschäftsführer der KOPTER-PROFI GmbH. Sobald eine Drohne im Freien abhebt und sich damit im freien Luftraum befindet, gilt sie als Luftfahrzeug und muss haftpflichtversichert werden.

Private Drohnen sind nicht automatisch über die Privathaftpflicht mitversichert

Anders als vielfach vermutet, sind private Drohnen nicht automatisch über die Privathaftpflicht (PHV) mitversichert. „Verklausulierte Ausschlüsse in den Bedingungen führen dazu, dass Drohnen am Ende des Tages häufig nicht mitversichert sind.“ Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann aber teuer werden. Werden Piloten von der Polizei ohne Versicherungsschutz erwischt, drohen Bußgelder von bis 50.000 €. Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Drohne ein Schaden verursacht wurde oder nicht.

Haftpflichtversicherungen genau prüfen

Für den Versicherungsschutz einer rein privat zu Hobbyzwecken genutzten Drohne muss es dennoch nicht zwingend eine teure eigenständige Halterhaftpflicht für Drohnen sein. "Es gibt durchaus zeitgemäße Tarife in der Privat-Haftpflicht, die Drohnen ohne Wenn und Aber zu einem attraktiven Preis mitversichern", weiß Dr. Matijevic. Blind den Werbeversprechen der Versicherer sollten Kunden dabei aber nicht folgen: "Auch wenn Versicherungen teilweise damit werben, dass Flugmodelle mitversichert sind, sollten sich Drohnenbesitzer vor dem ersten Abheben unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass ihr konkretes Modell mitversichert ist", empfiehlt Dr. Matijevic, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Konkrete Hinweise und Tarif-Empfehlungen finden Interessierte unter https://www.kopter-profi.de/phv. Im Ratgeber von Kopter-Profi.de sind zudem viele nützliche Hinweise zu finden, beispielsweise wo mit einer Drohne geflogen werden darf und was beim Fliegen unbedingt beachtet werden sollte.

Über die Kopter-Profi GmbH

Die Kopter-Profi GmbH zählt zu den Pionieren für Drohnen-Dienstleistungen in Deutschland. Was 2012 mit einem Hobby begann, wurde 2018 zu einem der "Digital Champions der Luftfahrtbranche" in Deutschland gekürt.

Im Jahr 2012 waren die Kopter-Profis unter www.kopter-profi.de das erste Unternehmen in Deutschland, das einen Online-Vergleich von Versicherungstarifen speziell für Drohnen anbot. Mit über 20.000 versicherten Drohnen gehört Kopter-Profi bis heute zu den Marktführern. Als bundesweit einziger reiner Spezial-Makler für Drohnenversicherungen entwickelt Kopter-Profi inzwischen mit namenhaften deutschen Versicherern eigene Deckungskonzepte, die gezielt auf die Belange von Drohnen-Steuerern zugeschnitten sind.

Alle Versicherungskunden der Kopter-Profi GmbH erhalten gratis Zugang zur Kopter-Profi-App, wo ihre elektronische Versichertenkarte hinterlegt ist. Zusätzlich können Kopter-Piloten neben drohnen-relevanten Strukturen und Beschränkungen des Luftraums in der App externe Flugparameter im Kopter-Cockpit einsehen und weitere Services nutzen.

Ebenfalls seit 2012 veranstalten die Kopter-Profis theoretische Seminare und praktische Workshops für Steuerer von Drohnen. Als einer der Vorreiter in Deutschland wurde die Kopter-Profi GmbH im Juli 2017 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als anerkannte Prüf-Stelle für den Kenntnis-Nachweis nach § 21d LuftVO zugelassen. Im Jahr 2018 erhielt sie vom LBA als erster großer Anbieter in Deutschland die Zulassung, die Prüfung zum Kenntnis-Nachweis als reine Online-Prüfung in einem internetgestützten Verfahren abzunehmen.

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