Das Landgericht Stuttgart (7 O 265/18)  hat einen Händler zur Rücknahme eines Audi A4 Avant 3 Liter TDI verurteilt und festgestellt, dass die Audi AG für alle Schäden aufkommen muss, die aus dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung resultieren. Außerdem stellte das Gericht u.a. fest, das verbaute Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist, und somit dem Kläger ein Schaden entstanden ist, der durch die Audi AG vorsätzlich und sittenwidrig verursacht wurde.

Betroffen sind weitere Modelle, die mit einem 3 Liter Motor ausgerüstet sind. U.a. handelte es sich bei diesen Modellen um einen Audi A6 Avant und einen Audi A7 Sportback. Im Rückruf mit der Nummer 23X6 entschuldigt sich die Audi AG zunächst dafür, dass derzeit das Vertrauen in die Marke Audi auf die Probe gestellt sei.

Viele Geschädigte haben ein Rückrufschreiben erhalten. Diese sollten nicht an dem Rückruf teilnehmen, sondern Schadensersatz verlangen. Das Fahrzeug kann gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben werden."

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit im Abgasskandal mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt und bereits mehrere hundert wegweisende Urteile erstritten hat, teilt mit:

„Betroffene müssen auch in diesen Fällen mit einem erheblichen Wertverlust ihres Fahrzeugs rechnen. Sehr viele unsere Mandanten, die sich für ein Update entschieden haben, berichten über Probleme, wie fehlende Leistung und Ruckeln, Problemen mit der Abgasrückführung (AGR-Ventil), erhöhtem Verbrauch und das die Fahrzeuge nicht mehr anspringen oder liegen bleiben. Geschädigte haben sehr gute Chancen ihr Fahrzeug zurückzugeben und sollten diese Nutzen.“

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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