Ski- und Schutzausrüstung, Winterbekleidung und Liftkarte: Skifahren ist ein vergleichsweise teurer Sport. Trotzdem zieht es jedes Jahr viele Menschen in den Skiurlaub und auf die Piste. Immer im Gepäck: ein gewisses Unfallrisiko und damit verbunden möglicherweise auch finanzielle Sorgen. Denn wer zahlt eigentlich, wenn das teure Material bei einem Unfall beschädigt wird oder sich gar eine Person verletzt?

Skifahren als Risikosportart
Jeder fünfte versicherte Sportunfall passiert im Schnee – das sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)  über 40.000 verletzte Skifahrer jedes Jahr. Knie und Schulter sind beim Ski- und Snowboardsport am häufigsten betroffen. Der Anteil schwerer Kopfverletzungen geht dagegen seit Jahren zurück, was vor allem daran liegt, dass immer mehr Wintersportler Helme tragen. Tatsächlich haben Sportwissenschaftler der Universität Innsbruck festgestellt, dass ein Skihelm Kopfverletzungen bei Stürzen und Kollisionen um bis zu 60 Prozent verringert. In einigen Skigebieten gibt es deshalb bereits eine Helmpflicht.

Private Unfallversicherung übernimmt Bergungskosten
Dennoch kann die Gefahr eines Unfalls, auch mit Spätfolgen, nicht ausgeschlossen werden. Um für diesen Fall richtig gerüstet zu sein, ist eine private Unfallversicherung die erste Wahl, denn die Folgen eines Skiunfalls werden oft nicht vollständig durch die Krankenversicherung gedeckt. „Die Kosten einer medizinischen Behandlung werden zwar grundsätzlich übernommen, beim Transport eines Verletzten bis ins Tal ist dies aber nicht immer der Fall“, warnt Gothaer Experte Ralf Mertke. „Die Kosten können immens sein, wenn der Verletzte zum Beispiel mit dem Hubschrauber geborgen wird.“ Im Rahmen einer privaten Unfallversicherung sind Bergungskosten in der Regel mitversichert. Die Höhe der versicherten Bergungskosten hängt dabei von der Vertragsgestaltung ab; sie sollten aber mindestens bis zu 15.000 Euro betragen. Verbleiben durch den Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so wird abhängig vom Invaliditätsgrad eine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, etwa eine Einmalzahlung oder monatliche Rente.

Private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin
Als nahezu unverzichtbar gilt eine private Haftpflichtversicherung. Denn wenn ein Wintersportler einen Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer oder Snowboarder verschuldet, muss er mit seinem ganzen Vermögen für die Unfallfolgen haften – sei es für ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar Invalidität. In diesen Fällen kann die private Haftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin schützen. Daher sollten Versicherungsnehmer auf möglichst hohe Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro achten.

Die richtige Absicherung im Ausland
Wichtig ist bei der Pistengaudi aber nicht nur ein Schutz in den heimischen Bergen, sondern auch bei einem Skiurlaub im Ausland. Um auch bei Abfahrten etwa in Österreich oder der Schweiz abgesichert zu sein, ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung ein absolutes Muss. Diese Versicherung übernimmt sowohl die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland als auch einen gegebenenfalls medizinisch notwendigen Krankenrücktranksport. Zudem sind die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 2.500 Euro im Falle eines Unfalls gedeckt.

Die Gothaer Sicherheitstipps für den Skiurlaub:
–        Unbedingt Helm tragen: Kopfverletzungen werden bei Unfällen bis zu 60 Prozent verringert
–        Private Unfallversicherung deckt Rettungs- und Bergungskosten
–        Private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin
–        Auslandsreise-Krankenversicherung leistet bei Behandlungen außerhalb Deutschlands und Rücktransport

Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,3 Mio. versicherten Mitgliedern einer der größten deutschen Versicherungskonzerne. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.

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