eit geraumer Zeit, spätestens aber seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der hiermit einhergehenden Verschärfung der Landesdatenschutzgesetze, ist eine zunehmende Zurückhaltung der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Bereitstellung von Grundstücksinformationen zu verzeichnen, die nicht selten mit einem Hinweis auf das fehlende berechtigte Interesse des Projektierers oder ein entgegenstehendes schützenswertes (Datenschutz-)Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer begründet wird.

Unter Berücksichtigung der zunehmenden Praxisrelevanz und den sich hieraus ableitenden Risiken für die Projektierer Erneuerbarer-Energienprojekte haben wir uns dem Thema umfassend angenommen. Das Ergebnis unserer rechtlichen Prüfung wird kommenden Monat in der Fachzeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel (i+E), Heft 1 2019, erscheinen.

Der Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Marco Fischer (zert. Datenschutzbeauftragter) beschäftigt sich u.a. mit der Frage, inwieweit die Kataster- und Vermessungsbehörden auch nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den neuen Vorschriften der Landesdatenschutzgesetze noch verpflichtet werden können, den Projektierern die beantragten Grundstücksinformationen zur Flächenakquisition bereitzustellen. Hierbei finden sowohl die Anforderungen an die Übermittlung der Daten, als auch die Rechtmäßigkeit der weiteren Verwendung durch den Projektierer eine umfassende (datenschutz-)rechtliche Überprüfung.

Weitere Fragen zum Thema „Grundstücksinformationen und Datenschutz?“ Auf unserer Kanzleiveranstaltung am 12. und 13. März 2019 beantworten wir Ihnen im Anschluss unseres Vortrages „Der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise“ gerne alle offenen Fragen.

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