Käufer eines Fahrzeuges von Mercedes Benz bekommen derzeit ein Schreiben. In dem Schreiben wird gebeten an einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme teilzunehmen. Dabei soll eine neue Software auf die Motorsteuergeräte von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aufgespielt werden. Es wird auch in dem Schreiben mitgeteilt, dass das Software Update keinen relevanten Einfluss auf Werte wie Kraftstoffverbrauch, Motorleistung, Dauerhaltbarkeit, Geräuschemissionen und Drehmoment habe. Es stellt sich bereits die Frage, was die Daimler AG mit relevant meint. Offensichtlich will man mögliche Veränderungen an dem Fahrzeug nicht generell ausschließen und den Kunden zusichern, dass es keine Veränderungen gibt. Generell gehen Experten im Abgasskandal davon aus, dass die Verringerung von Stickoxiden zu einer Veränderung der Motorwerte führt.

Das Landgericht Stuttgart 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18 hat erst kürzlich in 3 Urteilen die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. Hintergrund dieser Entscheidung ist dass eine illegale Abschalteinrichtung in den Euro 5 Fahrzeuge verwendet wurde, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind. Deshalb steht den Kunden ein Schadensersatzanspruch zu. Die Urteile finden sich hier:

http://lrbw.juris.de/…

http://lrbw.juris.de/…

http://lrbw.juris.de/…

Käufer eines solchen Fahrzeugs ist dringend zu raten, nicht das Update aufspielen zu lassen, sondern Schadensersatz geltend zu machen. Gestützt werden sie durch das Heimatgericht der Daimler AG, das Landgericht Stuttgart. Auch dieses sieht einen Schadensersatzanspruch. Die Geschädigten können dadurch ihr Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten. Dies ist in jedem Fall besser, als sich der Gefahren durch das Update auszusetzen.

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel