Niemand möchte im Winter in einer kalten Wohnung leben. Und niemand will auf dem Weg zur Arbeit oder in den Urlaub mit einer Autopanne liegenbleiben. Deshalb werden Heizung und Fahrzeug regelmäßig gewartet und gepflegt. Und was ist mit dem Dach?

Kein anderes Bauteil des Hauses wird wohl so hart beansprucht wie das Dach: Zwischen der Hochsommer-Sonneneinstrahlung und der kalten Frostnacht liegen oft mehr als 60 Grad Celsius Temperaturunterschied. Bei einer Windstärke von 9 Beaufort wirkt auf jeden Quadratmeter Dachfläche eine Kraft von fast 370 Newton ein. Und auf der windabgewandten Seite zerrt der Windsog mit ungeheurer Kraft an jedem Element der Dacheindeckung.

„Gerade jetzt – nach dem Winter und vor den Frühlings- und Sommerstürmen – sollte jeder Hausbesitzer und jede Hausverwaltung das Dach und seine Bauteile überprüfen lassen“, so der Rat von Marco Zahn, Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg. Nur so können mögliche Schäden, die über den Winter entstanden sind, rechtzeitig entdeckt und behoben werden, bevor der nächste Sturm einen Angriffspunkt findet oder das Wasser sich bei einem Starkregen einen Weg durch das Dach in die Dämmschicht bahnt.

Der „gute Rat“ ist – entgegen dem Volksmund – übrigens nicht teuer. Im Rahmen eines DachChecks wird das gesamte Dach einer gründlichen Sichtprüfung unterzogen. Dabei können die erfahrenen Dachdecker-Innungsbetriebe viele mögliche „Schwachstellen“ bereits durch diese Inaugenscheinnahme erkennen. Übrigens ist das genau der Grund, weshalb auch Heizungsanlagen und Autos regelmäßig gewartet werden: um kleine Schäden rechtzeitig aufzuspüren, bevor daraus kapitale Schäden entstehen. Nur mit dem Unterschied, dass der Jahresservice bei Heizungen und Autos meist kostenintensiver ist als beim Dach.

Wie wichtig der mindestens einmal jährliche DachCheck ist, weiß Marco Zahn: „Eine Gebäudeversicherung kann den Nachweis einer regelmäßigen Dachüberprüfung verlangen, bevor Schäden reguliert werden“. Der Obermeister bezieht sich damit auf die vertraglich vereinbarten Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers zur Minimierung des Schadensrisikos bzw. zur Schadensbegrenzung.

Ein weiterer Rat des Hamburger Dach-Experten: DachCheck ist nicht gleich DachCheck. „Wenn solche Dachüberprüfungen per Haustürgeschäft von mobilen Kolonnen angeboten werden, ist deren tatsächliche Qualifikation für den Hausbesitzer meist nicht vor der spontanen Unterschrift unter den Auftrag erkennbar“.  Weitaus sicherer dürfte es sein, einen Dachdecker-Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen. Entsprechende Adressen gibt es bei der Dachdecker-Innung Hamburg oder unter www.dachdecker-innung-hamburg.de

Über Dachdecker-Innung Hamburg

Der Dachdecker-Innung Hamburg gehören rund 100 Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks an. Sie können die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung, der Schlichtung, der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung sowie der arbeitsrechtlichen Beratung in Anspruch nehmen.

Desweiteren gehören der Dachdecker-Innung 39 Gastmitglieder aus Handel und Industrie an.

Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg ist Marco Zahn, Hauptgeschäftsführer ist der Dipl.-Kfm. Walter Wohlert.

Die Geschäftsstelle der Dachdecker-Innung Hamburg befindet sich in der Semperstraße 24 in 22303 Hamburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dachdecker-Innung Hamburg
Semperstraße 24
22303 Hamburg
Telefon: +49 (40) 226 32 55 – 0
Telefax: +49 (40) 226 32 55 – 33
https://www.dachdecker-innung-hamburg.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 9397-54
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel