Weltweit geben Unternehmen rund 300 Milliarden Euro jährlich für Software aus. Trotzdem ist der Nachweis des Erwerbs der Software in Form eines Lizenzvertrages und die Übertragung der Eigentumsrechte der Softwarelizenzen immer noch nicht digitalisiert. Dies führt zu einer komplexen und aufwendigen Verwaltung von Software. Gerade der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen wird dadurch massiv erschwert.

Mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN e.V.) entwickelt nun ein Konsortium einen standardisierten Prozess, eine sogenannte DIN-SPEC, auf Basis von Blockchain-Technologie. Rechtsanwalt Sören Reimers, Geschäftsführer der ProLicense GmbH und Experte für den rechtssicheren Handel mit gebrauchter Software, gehört diesem Konsortium an und bringt seine langjährige Erfahrung ein. „Die neue DIN-SPEC wird den Gebrauchtsoftware-Handel revolutionieren. Dann wird es für alle Marktteilnehmer möglich sein, einfach und sicher nicht mehr benötigte Software zu handeln“, so Reimers. Die Initiative wurde von Frank Bartels und Daud Zulfacar, beide Geschäftsführer der License.rocks GmbH, einem Investment der ProLicense, gestartet. Das Konsortium, dem neben den zuvor genannten Personen auch noch Prof. Dr. Thomas Mohr (Hochschule für angewandtes Management), Dr. Christian Reuss (ZHAW School of Management and Law), Sobhi Mahmoud (DIN e.V.), Topper Bowers (Quroum Control GmbH) und Kevin Tharayil (Quorum Control GmbH) angehören, wird von Frank Bartels geleitet. Quorum Control hat die Software Tupelo entwickelt. Dahinter verbirgt sich eine grundlegend neue Blockchain-Plattform, die in einem schnelleren und leichteren Verfahren als bisher Informationen manipulationssicher in einem sogenannten Chain-Tree speichert. „Unser Team wird zukünftig noch durch Software Asset Managern von Endkunden und Vertretern der Softwarehersteller ergänzt“, erläutert Bartels. „Der Kick-off ist erfolgt und die Veröffentlichung der DIN SPEC erfolgt noch in diesem Jahr“, ergänzt Zulfacar.

Bereits seit 2013 ist der Handel mit gebrauchter Software nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2012 und der anschließenden Überführung in deutsches Recht zulässig (EuGH, 03.07.2017.Az. C-128/11 und BGH, 17.07.2013. Az. I ZR 129/08). Der Gesetzgeber hat hierbei eine Reihe von Vorgaben bestimmt, die zwingend bei der Übertragung der Softwarelizenzen vom Verkäufer an den Käufer einzuhalten sind. Zentrale Elemente dieser Vorgaben sind die Überlassungserklärung des Verkäufers und der Nachweis der Erwerbshistorie, die als Nachweis der ordnungsgemäßen Übertragung an der Käufer beizulegen ist. Ziel des Gesetzgebers war es, auf der einen Seite den Handel mit gebrauchter Software durch eine rechtlich gesicherte Vorgehensweise zu erleichtern und dabei auf der anderen Seite den Anspruch des Herstellers auf sein Urheberrecht zu schützen und eine illegale Vervielfältigung der Lizenzen auf dem Zweitmarkt zu unterbinden.

Mittlerweile hat sich ein reger Zweitmarkt für den Handel mit gebrauchter Software und sich darauf spezialisierte Unternehmen entwickelt. Problematisch für den Käufer dabei ist, dass sich die Interpretation und die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben durch die einzelnen Gebrauchtsoftware-Händler teilweise deutlich voneinander unterscheiden. „Dem Käufer wird so die Prüfung der rechtmäßigen Lizenzhistorie sehr erschwert“, meint Reimers. Die Probleme des Handels mit Software allgemein durch fehlende Standardisierung und hohe Komplexität sollen nun durchbrochen werden. „Wenn Hersteller von Anfang an Softwarelizenzen digitalisieren und mit Hilfe der Blockchain-Technologie als Token abbilden, entstehen zahlreiche Vorteile für Hersteller und Kunden“, meint Sören Reimers. „Mit Hilfe der Blockchain-Technologie können relevante Transaktionszeitpunkte und andere Informationen wie zum Beispiel Lizenzmetriken unveränderbar zum entstandenen Zeitpunkt manipulationssicher festgehalten werden“, erklärt Bartels, der bereits mit seinem Co-Founder Daud Zulfacar unter Beratung von Sören Reimers eine Handelsplattform für Gebrauchtsoftware entwickelt hat, die ebenfalls auf Blockchain-Technologie zurückgreift.

Ab sofort wird die neue DIN SPEC in verschiedenen Workshops entwickelt und im November verabschiedet. Freigabe und Veröffentlichung der DIN SPEC erfolgt dann im Dezember. Für weitere Informationen stehen Rechtsanwalt Sören Reimers (ProLicense GmbH) und Frank Bartels und Daud Zulfacar (License.rocks GmbH) zur Verfügung.

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