Smarte Technik hält seit Jahren Einzug in Gebäude. Dabei steht in vernetzten Immobilien der Datenschutz an oberster Stelle. Seit Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft im Zusammenhang auch mit dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Dabei schützt die DSGVO nicht nur private Nutzer, sondern generell alle Personen, von denen Daten erfasst werden. „Das gilt im gewerblichen Umfeld auch für die Bediener-Erkennung durch Logins, Aktivierung eines Einrichtungsmodus und Wartungsbetrieb, sobald technisch zugeordnet werden könnte, welche Person dies ausführt. Datenschutz ist daher auch für die Betreiber und Bewohner von sogenannten Digital Buildings ein zentrales Thema“, erläutert Udo Scalla, Global Head Centre of Excellence IoT Privacy, der als Referent im Rahmen des Experten-Roundtable „Digital Buildings: Was ist da eigentlich „smart“ und rechnet sich“ am 08. August in Köln das Thema „Datenschutz und Ethik“ vorstellt.

Privacy by Design und Privacy bei Default

Neu mit Umsetzung der DSGVO sind die Forderungen nach „Privacy by Design“ und „Privacy by Default. Privacy by Design bedeutet „eingebauter Datenschutz“. Bereits bei der Entwicklung soll der Datenschutz berücksichtigt und nicht erst nachträglich aufgesetzt werden. „Datenschutzrisiken sollen von Anfang an vermieden werden. In Bezug auf IoT-Geräte empfiehlt sich dabei eine Unterscheidung zwischen dem Gerät selbst und den mit dem Gerät verbundenen IoT-Services, zum Beispiel die Steuerung über eine App“, so TÜV Rheinland-Experte Scalla. Privacy by Default steht für datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Das betrifft bei IoT-Geräten besonders die Registrierung, die der Nutzer durchführen soll, und insgesamt die App. Es dürfen keine Daten vom Nutzer abgefragt oder Einwilligungen verlangt werden, die nicht für den Service erforderlich sind. „Aus Privacy by Default und anderen gesetzlichen Regelungen leitet sich ab, dass das IoT-Gerät keine Sprache, beispielsweise zur Spracherkennung, und kein Bild übertragen darf, sofern es dem Nutzer nicht offensichtlich sein muss, dass diese Übertragung eine Kernfunktion des Gerätes ist“, so Scalla. „Unsere Praxis zeigt, dass es in fast allen diesen Punkten noch Nachholbedarf gibt.“

Datenschutz und Ethik

Das Spannungsverhältnis von Datenschutz und Ethik und wie es sich möglichst geringhalten lässt, steht im Mittelpunkt des Vortrags von TÜV Rheinland-Experte Udo Scalla. Weitere namhafte IoT-Experten referieren zu den einzelnen Veranstaltungspunkten und stehen für einen intensiven Austausch mit den Teilnehmern zur Verfügung.

Datum: 08. August 2019
Uhrzeit: 12:00 bis 18:00 Uhr
Anschließend Gelegenheit zum Networking
Ort: QSC AG, Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
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 Hinweis für Redaktionen

Für Fachjournalisten ist eine Teilnahme am Experten-Roundtable gegen Tätigkeitsnachweis oder Redaktionsauftrag kostenfrei möglich. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt. Bei Interesse wenden Sie sich gern per E-Mail an Antje Schweitzer (antje.schweitzer@de.tuv.com). Eine Anmeldung ist bis zum 06. August 2019 möglich.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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