iOS und Android bieten von Haus aus viele gute Möglichkeiten, die Spiel-, YouTube- und Chat-Aktivitäten des Nachwuchses unter Kontrolle zu halten. Das schreibt Europas größtes IT- und Techmagazin c’t in Ausgabe 17/19 und zeigt, wie der Kinderschutz am Handy funktioniert.

Kindern ein Smartphone komplett zu verbieten ist heutzutage kaum noch eine Option. Kommunikation mit Freunden findet fast ausschließlich über verschiedene Messenger statt und auch sonst erweisen sich die Geräte nicht nur im Notfall als nützlich.

Apple bietet schon seit Längerem eine Familienfreigabe und Kindersicherung an. Nach langer Passivität hat auch Google mit Family Link eine Option zum Kinderschutz am Bord. Beide Anbieter gewähren relativ viele Freiheiten, indem sie zwar App-Käufe und -Benutzung für ein angelegtes Kinderkonto limitieren, sonst aber ein quasi unverändertes System anbieten. Weitgehend uneingeschränkt Kontakte anlegen und mit ihnen kommunizieren zu können setzt jedoch weiterhin Eigenverantwortung der Kinder voraus.

Trotzdem erfüllen die Angebote von Apple und Google ihren Zweck. Ab iOS9 und Android 4.4 lässt sich der Kinderschutz nicht nur am Kindergerät selbst, sondern auch per App auf den Geräten der eingerichteten Familiengruppe regulieren. So können Eltern verfolgen, auf welchen Websites die Kinder unterwegs sind und welche Apps der Nachwuchs installiert. „Dabei unterscheiden sich die beiden Angebote darin, dass bei Android nur vor der Erstinstallation einer App die Eltern zustimmen müssen. Bei Apple können auch Inhalte, die bereits installiert waren, für den Download blockiert werden“, erklärt Redakteur Alexander Spier. Weder Android noch Google setzen dabei auf eine rechtlich fragliche Totalüberwachung.

Bei beiden Anbietern lassen sich Nutzungszeiträume und Zeitkontingente einrichten. Im Unterschied zu Apple ist es bei Google jedoch nicht möglich, zwischen Lern-Apps und Spielen zu unterscheiden und so die Zeiten unterschiedlich zu regulieren. Nachdem die eingerichtete Zeit abgelaufen ist, stehen die Smartphones nur noch für Notrufe zur Verfügung.

Doch letztendlich ist kein Schutz lückenlos und Kinder lernen, technische Blockaden zu umgehen. Daher ersetzt auch kein aktiver Kinderschutz das Gespräch mit dem Nachwuchs über das Nutzungsverhalten.

Für die Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die Titelstrecke kostenlos zur Rezension zur Verfügung.

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