„Für Insolvenzverwalter wird es schwerer, von Anlegern geschlossener Fonds (Schiffsbeteiligungen) Ausschüttungen zurück zu erhalten“ – das ist die Erfahrung von Dipl.-Ing. Wilfried Beneke aus über 100 Insolvenzen. Nachdem die ersten Prozesse vor mehr als 3 Jahren verloren gingen, haben sich jetzt die Aussichten für Anleger erheblich verbessert. Erste Urteile konnten zu Gunsten der beklagten Anleger erstritten werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt leider noch nicht vor und kann auch noch Jahre dauern. Die Rechtslage ist somit nicht eindeutig.

Die „Interessengemeinschaft Fonds e.V.“ (IGFeV.de) empfiehlt nur noch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser legt keinen Schwerpunkt auf teure Prozesse sondern auf eine angemessene Lösung im Sinne der Anleger. Notfalls ist ein außergerichtlicher Vergleich die „bessere“ Lösung. Vorher wird jedoch die Forderung geprüft und zurückgewiesen. Wichtig ist, dass der unerfahrene Anleger keine Aussagen (z.B. Stundungswünsche) gegenüber dem Insolvenzverwalter macht, die dieser evtl. als Schuldanerkenntnis werten kann.

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