Steht der Schutz der Meinungsfreiheit über dem Schutz gesellschaftlicher Gruppen vor Hetze und Beleidigungen? Mit dieser Frage beschäftigt sich Professor Dr. Martin Heger in einem Vortrag im Regionshaus, Hildesheimer Straße 18, 30169 Hannover, am Montag, 25. November, 19 Uhr. Im Anschluss folgt eine Podiumsdiskussion mit Professor a.D. Dr. Hajo Funke vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Dr. Rebecca Seidler, Vorstandsmitglied der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover, Dr. Kay Schweigmann-Greve von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hannover und dem hannoverschen Rechtsanwalt Matthias Waldraff. Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hannover und der Gedenkstätte Ahlem der Region Hannover.

Hintergrund:

Im Zuge der Europawahlen tauchten bundesweit Plakate der kleinen, juden- und israelfeindlichen Splitterpartei „Die Rechte“ auf, so auch in Hannover. Durch Plakate mit der Aufschrift: „Zionismus stoppen! Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ oder Solidaritätsbekundungen für die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck versuchte die Partei, Antisemitismus als eine Meinung unter vielen gesellschaftsfähig zu machen. Haverbeck fungierte als „Spitzenkandidatin“ der Partei und wird als Opfer der deutschen Justiz dargestellt. Auf anderen Plakaten war zu lesen: „Wir hängen nicht nur Plakate auf!“. Darunter stand klein geschrieben der Zusatz: „Wir kleben auch Aufkleber“. Ein weiteres Plakat war mit einer offenen Vernichtungsdrohung gegenüber „Israel“ versehen – bewusst offen gelassen, ob damit der Staat Israel oder das Volk Israel gemeint war.

In der Folge erstatteten in Hannover zahlreiche Einzelpersonen aus den jüdischen Gemeinden, der Liberalen Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R., dem Verein „Begegnung – Christen und Juden Niedersachsen e.V.“, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hannover und auch die Landeshauptstadt Hannover Strafanzeigen. Die hannoversche Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass aus rechtlichen Gründen keine Ermittlungen zu führen seien. Inzwischen liegen die Anzeigen im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, die nun über den Beschluss der hannoverschen Staatsanwaltschaft entscheiden muss.

Professor Dr. Martin Heger ist Experte für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte an der Humboldt Universität in Berlin.  Zu dem oben geschilderten Vorgang hat er ein Rechtsgutachten erstellt, das nun der Generalstaatsanwaltschaft in Celle vorliegt. In seinem Vortrag im Regionshaus wird er das Ergebnis seines Gutachtens präsentieren.

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