• Vorsicht mit Feuerwerkskörpern
  • Ausgleich von Schäden durch Verursacher oder Kasko
  • In der Silvesternacht sollte das Auto stehen bleiben

Sie gehören für viele einfach zu einer „richtigen“ Silvesterfeier: Böller und Raketen. Es rutscht sich traditionell schöner mit Feuerwerk in das neue Jahr. Das Zünden dieser Sprengkörper – denn nichts anderes ist Feuerwerk – ist mit erheblichen Gefahren verbunden und muss daher unbedingt im Freien erfolgen. Oft genug tragen parkende Autos die Spuren der mitternächtlichen Aktivitäten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht auf Gefahren aufmerksam und gibt Tipps, damit der Start ins neue Jahr nicht bereits am Neujahrstag einen Dämpfer erhält.

Mit Feuerwerkskörpern sorgsam umgehen

Es versteht sich eigentlich von selbst, Böller nicht auf parkende Autos zu werfen. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern kann sogar gefährlich sein. Die Explosionswirkung der Feuerwerkskörper ist nämlich nicht zu unterschätzen. Abgeschossene Raketen können eine Wucht entwickeln, die sogar Autoscheiben durchschlagen können! Auch die beim Abbrennen des Feuerwerks entstehenden Temperaturen sind erheblich, da nicht nur Schwarzpulver zum Einsatz kommt, einige Raketen verwenden auch Magnesium, das Brenntemperaturen von mehr als 2.500 Grad Celsius entwickeln kann. Damit sind Schäden an Lack und Blech kaum vermeidbar.

Werden Böller absichtlich auf Reifen gezündet oder bei einem Auto im Auspuff platziert, muss nicht nur für den entstehenden Schaden haften, sondern sieht auch wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren entgegen.

Das eigene Auto rechtzeitig in Sicherheit bringen

Der beste Platz für das eigene Fahrzeug an diesem Abend ist in jedem Fall die eigene Garage. Auch öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen sind eine gute Wahl. Die Parkgebühr zu scheuen, bedeutet angesichts der drohenden Schäden an der falschen Stelle zu sparen. Ist das Parken am Straßenrand ohne Alternative, sind ruhige Nebenstraßen oder Höfe abseits der Haupt-Feuerwerksaktivtäten angeraten, auch sollte überdachten Stellplätzen, beispielsweise unter einer Brücke oder einem Vordach, der Vorzug gegeben werden, weil so das Risiko reduziert ist, dass Feuerwerksreste von oben auf das Auto fallen. Auf jeden Fall prüfen, ob die Seitenfenster und das Schiebedach wirklich dicht geschlossen sind. Achtung: Unter Windabweisern können sich Knallkörper verkeilen. Deshalb die Öffnung entweder mit Klebeband verschließen oder – noch besser – das Teil ganz demontieren. Wer für die Silvesternacht sein Fahrzeug nicht aus dem Bereich belebter Straßen entfernen kann, sollte es zumindest zwischen Mitternacht und 1:00 Uhr gut im Auge behalten.

Ausgleich von Schäden durch den Verursacher oder die Kaskoversicherung

Sind am Fahrzeug Schäden durch Feuerwerkskörper entstanden, haftet zunächst der Verursacher. Knackpunkt: Um den Täter belangen zu können, muss man diesen zunächst ermitteln. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung, können die angerichteten Schäden über diese ausgeglichen werden. Ist der Schädiger hingegen nicht in Erfahrung zu bringen, kann eine bestehende Vollkasko-Versicherung zur Übernahme der Reparaturkosten in Anspruch genommen werden. Diese kommt in der Regel für die Blech- und Lackschäden im Rahmen des Schutzes vor Vandalismus auf. Der Versicherte muss aber unter Umständen einen vorhandenen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) sowie die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse in Kauf nehmen. Die Teilkasko kommt zwar grundsätzlich ebenfalls für Brand- und Explosionsschäden auf, der AvD weist aber darauf hin, dass die Leistungspflicht nur bei einem „Feuer mit Flammenbildung“ eintritt. Bei einem sogenannten „Schmor- und Sengschaden“, wie er zumeist durch Feuerwerkskörper entsteht, liegt also keine Leistungspflicht vor. So wies das Amtsgericht Pforzheim die Klage eines Geschädigten auf Übernahme der Reparaturkosten für ein von glimmenden Raketenresten verschmortes Cabrio-Dach ab. (Az.: C 384/93).

AvD Tipp: Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, diesen in jedem Fall bei der Polizei anzeigen und vor dem Gang zur Versicherung fotografieren.

In der Silvesternacht Auto stehen lassen!

Wer feiert sollte auf das Auto verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen. Das gilt insbesondere in der Silvesternacht. Gut, dass diese Erkenntnis heute weit verbreitet ist und viele Bundesbürger entsprechend vernünftig handeln. Besonders bei den Taxi-Unternehmen resultiert daraus eine hohe Nachfrage: Es drohen lange Wartezeiten! Wer stundenlange Warterei auf einer sich dem Ende zuneigenden Party vermeiden möchte, sollte das Taxi besser vorreservieren.

Wer trotzdem ans Steuer muss, sollte besonders die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 1:30 Uhr meiden. In jedem Fall sollte die Fahrerin oder der Fahrer ganz besonders vorsichtig und aufmerksam fahren und dabei die Fenster geschlossen halten. An belebten Straßen, Plätzen und Kreuzungen wird man es kaum vermeiden können, Menschen auf der Straße auszuweichen und ggf. anzuhalten. Durch ein auf der Straße aufgebautes oder abbrennendes Privatfeuerwerk zu fahren, sollte sich von selbst verbieten.

Der AvD vertritt die Devise: „Autofahren? – Kein Alkohol und Drogen!" Und obwohl 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind, kann bei einem Unfall eine Mitschuld blühen. Von den Gewissensbissen und Selbstvorwürfen, wenn doch was passieren sollte ganz zu schweigen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Das „Herantrinken“ an diese Grenze geht immer schief. Ist man mit Freunden unterwegs, bereits im Vorhinein verabreden, wer nüchtern bleibt und die anderen nach Hause fährt. Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkoholkontrollen durchführen. Autofahrer sollten nicht wegen Trunkenheit ihren Führerschein riskieren. Achtung: Auch Radfahrer können nach einem Trunkenheitsdelikt ihren Führerschein verlieren.

Die AvD Notrufzentrale hilft auch in der Silvesternacht

AvD Mitglieder können verlässlich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe des Automobilclub von Deutschland (AvD) bauen. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 ist die AvD Notrufzentrale rund um die Uhr dienstbereit. Wer mit einer Panne liegen bleibt oder sonstige Hilfe braucht, kann sich auf die Hilfe des AvD verlassen.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

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