In ihrem täglichen Handeln tragen Hersteller und Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel wesentlich zur Entlastung der stationären Strukturen bei, um so Bettenkapazitäten für COVID-19-Patienten zu erhöhen. Die Versorgung mit lebensnotwendigen Hilfsmitteln im Anschluss an stationäre Behandlungen gewährleistet die zügige Entlassung von Patienten. Medizinisch notwendige Hilfsmittel tragen dazu bei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie können sicherstellen, dass Patienten erst gar nicht stationär behandelt werden müssen bzw. sonst stationär erbrachte Behandlungen im häuslichen Umfeld erfolgen können, indem zum Beispiel Infektionen durch Kompressionstherapie verhindert und Operationen durch die Nutzung orthopädischer Hilfsmittel hinfällig werden bzw. verschoben werden können. Bei nicht verschiebbaren Operationen im Bereich der Orthopädie können Patienten dank der Hilfsmittel schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Oda Hagemeier, Geschäftsführerin eurocom e. V. erklärt: „In Anbetracht der Corona-Pandemie erweisen sich die Hersteller und Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel als systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung – mithin als Rettungsanker zur Entlastung der stationären Strukturen und für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Damit dies weiterhin gewährleistet werden kann, ist ein Rahmen erforderlich, der die Produktion und Distribution von medizinischen Hilfsmitteln in der aktuellen Notlage überhaupt erst ermöglicht. Das ist das Signal unserer gemeinsamen Position zum Schutz der Hersteller und Leistungserbringer medizinischer Hilfsmittel.“

Notwendige Schutzmaßnahmen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter, um Patientenversorgung aufrechtzuerhalten

Keine Versorgung ohne Produktion und Distribution. Hilfsmittelhersteller sind als systemrelevante Partner der ambulanten Versorgung zu schützen. Sie müssen in die entsprechenden Ausnahmeregelungen und Fördermaßnahmen eingebunden werden. Hierzu zählen der freie und gegebenenfalls bevorzugte Warenverkehr, Unterstützung der Arbeitnehmer*innen mit Kinderbetreuungs-Angeboten sowie die Ausstattung der Arbeitskräfte mit einer geeigneten Schutzausrüstung.

Die Herstellungsprozesse und Produktionsstätten machen es oftmals unmöglich, einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten. Um die Produktion von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln in Deutschland aufrecht zu erhalten, steht die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer*innen in einem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt mit erheblichem Fachkräftemangel an erster Stelle. Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge, Schutzbrillen müssen zur Verfügung gestellt werden. Hagemeier dazu: „Unbedingt gilt es, Ausfälle in der Produktion zu verhindern. Da die Schutzausrüstung auf dem freien Markt nicht mehr verfügbar ist, setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass der benötigte Bedarf für die systemrelevanten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.“ Alternativ sollten die Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, um die durch die COVID19-Pandemie entstandenen und aufgrund der erheblich gestiegenen Marktpreise für Schutzausrüstung hohen Zusatzkosten auszugleichen.

„Grundsätzlich“, so Hagemeier, „zeigt sich in Krisen wie dieser, wie dringend notwendig es ist, Versorgungsmöglichkeiten zu haben, die Krankenhäuser schnell entlasten. Es gibt Hilfsmittel, die es möglich machen, dass Patienten nach einer kurzen Behandlung in der Notfallmedizin sofort wieder nach Hause können. Umso widersprüchlicher ist, dass diese Hilfsmittel über Jahre hinweg nicht in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen worden sind und jetzt bei den Krankenkassen großen Bearbeitungsaufwand durch zusätzliche Genehmigungsverfahren auslösen.“

Das gemeinsame Positionspapier der in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) vereinten Hersteller- und Leistungserbringerverbände steht online unter https://www.eurocom-info.de/ueber-uns/positionspapiere-stellungnahmen/ zur Verfügung.

Über eurocom e.V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices

eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

eurocom e.V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Reinhardtstraße 15
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 25763506-0
Telefax: +49 (30) 25763506-9
http://www.eurocom-info.de

Ansprechpartner:
Antje Schneider
RP
Telefon: +49 (30) 25 76 35 06 – 3
E-Mail: antje.schneider@eurocom-info.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel