Die heute im Bundesrat verabschiedete Novellierung der Düngeverordnung (DüV) kommentiert Hans-Jürgen Müller, Vorsitzender des Fachbereichs Pflanzenernährung im Industrieverband Agrar e. V. (IVA):

„Wir unterstützen das grundlegende Ziel der Düngeverordnung, die Nährstoffeffizienz im Pflanzenbau weiter zu steigern und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Unsere Gewässer zu schützen und die Luftqualität zu verbessern sind notwendige Anliegen. Hocheffiziente und gut dosierbare Mineraldünger können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Ausweitung der Pflicht zum Einsatz von Inhibitoren bei harnstoffhaltigen Düngemitteln, wie von uns vorgeschlagen, hätte diese Zielsetzung zusätzlich unterstützt“, so Müller.

Weitreichende Forderungen der EU-Kommission wie eine 20-prozentige Düngung unter Bedarf in den sogenannten roten Gebieten erschwerten die Diskussion über zielgerichtete und wirkungsvolle Maßnahmen. Zu begrüßen seien die Bemühungen einzelner Bundesländer, die Datengrundlage und das Messstellennetz zu überprüfen und die Binnendifferenzierung zu verbessern.

Müller weiter: „Weitreichende Einschränkungen in der Düngung können je nach Kulturart zu deutlichen Mindererträgen und Qualitätseinbußen führen und dürften dadurch viele Betriebe finanziell zusätzlich belasten.“

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