Verbesserungen ja, aber nur für Neurentner*innen: Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind von der Bundesregierung im Januar 2019 im Stich gelassen worden. Ihr Pech: Sie sind vor 2019 bereits zu Erwerbsminderungsrentnern geworden. Aber nur Neurentner*innen profitieren seither von höheren Zurechnungszeiten und damit von im Schnitt 70 Euro mehr Geld im Monat, Bestandsrentner*innen gehen leer aus. Dagegen gehen der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor:

„Bereits 2014 hat es mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz und 2017 mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz spürbare Verbesserungen für neue Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner gegeben. Personen, die bereits vor 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, sind gleich mehrfach leer ausgegangen. Das trägt sicherlich zusätzlich zu ihrer Enttäuschung und ihrem berechtigten Ärger bei“, kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Mit den Neuregelungen werden vor allem diejenigen erneut übergangen, denen es ohnehin dauerhaft schlecht geht.“

SoVD und VdK planen gemeinsame Musterstreitverfahren für Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die vor Januar 2019 in Rente gegangen sind. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Wir fordern gleiches Recht für alle! Es kann diesen Menschen niemand schlüssig erklären, warum der Staat die Bestandsrentner*innen benachteiligt, Neurentner*innen dagegen bevorzugt. Wir wollen die Benachteiligten nicht leer ausgehen lassen. Die Stichtagsregelung muss fallen. Neu- und Bestandsrentner*innen müssen endlich gleich behandelt werden. Es war für die Betroffenen schließlich keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.“

Entscheidung in Karlsruhe

Das Ziel der gemeinsamen Klagen lautet: Entscheidung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. VdK und SoVD halten die Schlechterstellung für verfassungswidrig.

Das deutsche Sozialrecht sieht es nicht vor, eine Rechtsfrage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Deshalb bleibt nur der Rechtsweg durch alle Instanzen, bevor Karlsruhe ins Spiel kommt.

Eine Klage von einzelnen Betroffenen vor dem Sozialgericht Itzehoe und mehrere Widersprüche sind bereits anhängig. Obwohl viele VdK- und SoVD-Mitgliedern betroffen sind, ist es nicht möglich, sich diesen Klagen anzuschließen. Sammelklagen kennt das deutsche Sozialrecht nicht. Die bereits eingeleiteten Verfahren werden beispielhaft für alle Betroffenen geführt.

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