Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Sie schützen in jeder Lebensphase – vom Säuglingsalter bis ins hohe Erwachsenenalter. Doch noch immer gibt es Impflücken in allen Altersstufen und Regionen. Anlässlich der Europäischen Impfwoche vom 20. bis 26. April 2020 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, auch in Zeiten von Corona auf einen umfassenden und aktuellen Impfschutz zu achten. Anders bei den U-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9: Diese können nach Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin verschoben werden.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Ein umfassender Impfschutz ist in der aktuellen Situation sogar besonders bedeutsam, um vor Infektionen zu schützen, die in der Pandemiezeit zusätzlich gefährlich sein können. Ganz wichtig sind dabei die Impfungen von Säuglingen und Kleinkindern, die möglichst zeitgerecht erfolgen sollen. Hierzu ist es ratsam, zuvor in der Praxis anzurufen, um den genauen Termin abzusprechen. Dadurch können unnötige Kontakte vermieden werden.“

Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), erklärt: „Die U2 bis U5 sowie alle empfohlenen Impfungen sollten unbedingt zeitgerecht durchgeführt werden. Gerade die Vorsorgeuntersuchungen im ersten Lebensjahr sind wichtig, um angeborene Erkrankungen und Entwicklungsstörungen des Säuglings rechtzeitig zu erkennen und erforderliche Diagnostik und Behandlung in die Wege zu leiten. Auch Kinder mit Erkrankungen jenseits eines COVID-19-Verdachts sollten natürlich weiterhin in den Praxen vorgestellt werden, um keine Risiken einzugehen. Die Pädiater haben ihre ohnehin sehr strengen Hygienepläne nochmals deutlich verschärft und werden diese weiterhin an die Vorgaben der Behörden und der Fachgesellschaften anpassen.“

Wie die aktuellen Daten der bundesweiten BZgA-Repräsentativbefragung „Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen“ zeigen, erachtet die überwiegende Mehrheit der Eltern die Impfungen ihrer Kinder als sehr wichtig. 80 Prozent stehen den Impfungen positiv gegenüber. 14 Prozent geben an, dass ihre Einstellung gegenüber Impfungen teils befürwortend, teils ablehnend ist, fünf Prozent haben eine ablehnende Haltung.

Auch haben immer mehr Menschen in Deutschland eine positive Einstellung zum Impfen. So sprechen sich 77 Prozent der Erwachsenen „befürwortend“ oder „eher befürwortend“ für eine Impfung aus, 17 Prozent haben teilweise Vorbehalte und sechs Prozent lehnen eine Impfung ab. Damit ist der Anteil der Erwachsenen, die Impfungen befürworten bzw. eher befürworten, gestiegen. Im Jahr 2012 lag er noch bei 61 Prozent.   

Früherkennungsuntersuchungen können verschoben werden

Für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern wurden die festen Zeitspannen für U6, U7, U7a, U8 und U9 wegen der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus bis zum 30. September 2020 aufgehoben. Eltern können diese U-Untersuchungen in Absprache mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin auch an späteren Terminen als bislang vorgesehen kostenlos wahrnehmen.

Weitere Informationen:

www.impfen-info.de

Impfkalender 2019/2020 mit den Empfehlungen der STIKO:

www.impfen-info.de/mediathek/infografiken.html

Zum Thema Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche:

www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/

Der Ergebnisbericht der BZgA-Studie steht zum Download unter:

www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/impfen-und-hygiene/

Hinweise der ambulanten pädiatrischen Versorgung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ):

www.bvkj.de/presse/pressemitteilungen/ansicht/article/coronakrise-kinder-und-jugendaerzte-bitten-eltern-um-angemessenes-verhalten/

Stellungnahme des Dachverbands aller pädiatrischen Fachgesellschaften – Deutsche  Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ):

www.dakj.de/stellungnahmen/covid-19-impfungen-und-frueherkennungsuntersuchungen/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel