Gutscheine statt Bargeld: Das soll gesetzlich gelten, wenn Flüge und Reisen wegen der Corona-Krise ausfallen oder verschoben werden. Die Verbraucherzentralen halten solche Zwangsgutscheine für unfair und rufen Verbraucherinnen und Verbraucher, die der gleichen Meinung sind, dazu auf, ihren Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament zu schreiben. Dafür stellen die Verbraucherzentralen einen Musterbrief zur Verfügung.

Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzufedern, gibt es Pläne, die geltendes Verbraucherrecht außer Kraft setzen können. Sollte es so kommen, müssten die Unternehmen ihren Kunden Kosten für ausgefallene Flüge und Reisen vorerst nicht erstatten. Verbraucher sollen stattdessen Gutscheine akzeptieren, deren Wert sie sich erst nach Ende 2021 auszahlen lassen können. Das wird auch auf europäischer Ebene besprochen, weil hier Europarecht berührt wird.

Nicht nachvollziehbares Missverhältnis bei Belastungen

Bei Flugbuchungen oder Veranstaltungen sollen die Gutscheine noch nicht einmal gegen Insolvenz abgesichert sein, während zeitgleich diverse Staatshilfen für Unternehmen zur Verfügung stehen. Verbraucher werden hier einseitig belastet.

Zwangsgutscheine sind der falsche Weg

  • Sie erschüttern das Vertrauen der Verbraucher in die Reisebranche weiter.
    Pauschalreisen sind regelmäßig vor Reisebeginn vollständig zu bezahlen. Zuletzt machten Insolvenzen von Pauschalreise-Veranstaltern und Airlines der Branche erhebliche Probleme.
  • Sie verschieben das Liquiditätsproblem der Anbieter.
    Werden die Gutscheine im Herbst oder nächsten Sommer eingelöst, erhalten die Unternehmen keinen Cent frisches Geld. Ob und in welchem Umfang überhaupt Reisen möglich sein werden, weiß heute auch noch niemand.

Solidarität ja, aber freiwillig

Viele Verbraucher können und wollen Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das geschieht bislang auf freiwilliger Basis.

Wer lieber sein Geld zurück haben möchte, weil er es in der aktuellen Lage selbst braucht, soll nicht in seinen Verbraucherrechten eingeschränkt werden. Dafür kämpfen die Verbraucherzentralen.

Sie schlagen – wie auch einige Verbände der Reisebranche – einen mit staatlichen Krediten abgesicherten Reisesicherungsfonds vor, um die Liquidität von akut gefährdeten Reiseunternehmen und Airlines abzusichern.

Corona-Hotline

Fragen zu Verbraucherrechten in der Corona-Pandemie beantworten die Experten der Verbraucherzentrale Hessen montags bis donnerstags von 10 bis 17 Uhr an der kostenfreien Hotline (069) 25 51 05 50.

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