Wer in der Badewanne stehend duscht, verhält sich möglicherweise vertragswidrig. Das musste nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte. Das Landgericht Köln (1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls sorgen und er müsse auch keine Mietminderung akzeptieren. Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe falsch, nämlich in der Badewanne stehend geduscht und somit das Badezimmer vertragswidrig genutzt.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine, war das Badezimmer nur mit einer Badewanne – ohne Duschaufsatz – ausgestattet. Die Wände im Bad waren halbhoch gefliest. Die Schimmelschäden traten auf „im Spritzwasserbereich der Duschbrause oberhalb des verfliesten Anteils der Wände“. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Wände über der Badewanne im Bereich oberhalb des Fliesenspiegels regelmäßig durchfeuchtet werden, wenn der Mieter in der Badewanne stehend duscht. So würde bei jedem Duschen Spritzwasser in den gegen Feuchtigkeitseinflüsse ungeschützten Wandanteil über dem Fliesenspiegel eindringen, so dass sich in diesem Bereich Schimmel bildet.

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