Eine kritische Analyse der ersten Wochen der Wiedereröffnungen im Gastgewerbe zeigt deutliche Mängel in der Umsetzung der Registrierungspflicht. Vor allen Dingen den strengen Regeln des Datenschutzes werden viele Betriebe mit individuellen Lösungen nicht in ausreichendem Maße gerecht. Mit einer einfachen WebApp können Gastgeber Kundendaten und damit auch sich selber effektiv schützen.

Auch wenn in den meisten Bundesländern die Lockerungen nach dem Ende des weitgehenden Corona-Lockdowns weiter voranschreiten, ist die Wirtschaft in den meisten Branchen noch weit von einem gewohnten Normalzustand entfernt. Hygienevorschriften bestimmen gerade im besonders risikoträchtigen Gastgewerbe den Geschäftsalltag. Mit Hilfe einer Registrierungspflicht soll eine Verbreitung von Neuinfektionen durch die Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten verhindert werden. Diese Methode ist für das Hotel- und Gaststättengewerbe aber auch für Friseur-Betriebe verbindlich vorgeschrieben. Sie wird zudem, auf freiwilliger Basis, zum Beispiel auch von einzelnen Landessportverbänden für Sportvereine empfohlen.

Nach rund vier Wochen der Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels zeigt sich, dass die verbindliche Gäste-Registrierung mehr ist als eine lästige aber unvermeidbare Kleinigkeit. Insbesondere der Umgang mit Kunden-Daten lässt laut Datenschützern in vielen Fällen deutlich zu wünschen übrig. Nicht wenige Gastronomen bedienen sich einfacher Listen, die im Eingangsbereich des Lokals ausliegen und in die sich Gäste beim Betreten handschriftlich eintragen müssen. Eine solche Praxis entspricht kaum den strengen Regeln der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Formulare sind zum Beispiel theoretisch für jedermann einsehbar und damit die persönlichen Daten nicht ausreichend geschützt.

Die Herausforderung endet jedoch nicht mit der Datenerfassung. Auch für die Aufbewahrung und Verwendung gelten die Maßgaben des Datenschutzes. So besteht in der Regel eine vierwöchige Aufbewahrungsfrist für Gäste-Daten. Im Anschluss müssen sie gelöscht werden. Mit einem einfachen Zerreißen und Wegwerfen von Papierlisten ist es dabei jedoch meist nicht getan. Darüber hinaus ist eine Verwendung der Daten durch den Gastronomen, zum Beispiel zu statistischen Zwecken, für Marketing oder Werbung, nicht zulässig.

Noch werden von den meisten zuständigen Ämtern Verstöße zwar lediglich abgemahnt, mittelfristig können Ordnungsämter aber auch empfindliche Bußgelder erlassen, die sich prozentual am Jahresumsatz des Betriebs orientieren dürfen.

„Mit unserer WebApp ViGuard können von der Registrierungspflicht betroffene Betriebe gleichzeitig den Prozess der Datenerfassung vereinfachen und die Vorgaben des Datenschutzes erfüllen“, erklärt Mario Di Rienzo, Geschäftsführer der blackpoint GmbH.

ViGuard (www.viguard.eu) erzeugt für registrierte Nutzer einen QR-Code, den Gastgeber am Eingang aushängen können. Der Besucher scannt diesen Code mit einem geeigneten mobilen Endgerät und gelangt automatisch auf ein Online-Registrierungsformular, das alle erforderlichen Kontaktdaten erfasst. Im Anschluss an die Registrierung erhält der Gast eine Check-In-Bestätigung und optional zusätzliche individuelle Informationen, wie zum Beispiel die Speisekarte des Restaurants oder andere aktuelle Hinweise. Ein erneutes Scannen eines Codes beim Verlassen des Lokals führt zum Check-Out und macht im Zweifelsfall eine Rekonstruktion potentieller Infektionsketten minutengenau möglich.

„Mit ViGuard ist ein verantwortungsvoller und datenschutzkonformer Umgang mit Kundendaten ohne großen Aufwand für alle Beteiligten möglich. Gleichzeitig werden Löschfristen automatisch eingehalten und der Zugriff auf die Daten sinnvoll beschränkt. Das alles geschieht vollständig kontaktlos und damit ohne erhöhtes Infektionsrisiko“,  versichert Di Rienzo.

Über die blackpoint GmbH

Die im hessischen Bad Vilbel ansässige blackpoint GmbH reagiert mit der Entwicklung der ViGuard WebApp (www.viguard.eu) auf den wachsenden Bedarf an IT-Lösungen für alltägliche Anforderungen in Unternehmen, insbesondere unter erschwerten Bedingungen. Seit 1996 bietet blackpoint IT-Produkte aus den Bereichen Web, IT-Infrastruktur/IT-Security, Hosting und Customer Experience.

blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel

T +49 6101 65 78 8-0
F +49 6101 65 78 8-99
M info(at)blackpoint.de
W www.viguard.eu

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

blackpoint GmbH
Friedberger Straße 106b
61118 Bad Vilbel
Telefon: +49 (6101) 65788-0
Telefax: +49 (6101) 65788-99
http://www.blackpoint.de

Ansprechpartner:
Dirk Estenfeld
GF
Telefon: +49 (6101) 6578820
Fax: +49 (6101) 6578899
E-Mail: dirk.estenfeld@blackpoint.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel