Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen soll in Zukunft eingeschränkt werden. Nach dem geplanten Gesetz soll das bisher nur für Milieuschutzgebiete geltende Umwandlungsverbot ausgeweitet werden. Die Länder sollen ermächtigt werden, das Umwandlungsverbot auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erstrecken.

Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Dies würde in der Praxis für Berlin bedeuten, dass das Verbot – vergleichbar mit der Mietpreisbremsenverordnung – das ganze Stadtgebiet betreffen wird. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist dann künftig nur noch, wenn überhaupt, mit Genehmigung möglich.

Daher raten wir allen Eigentümern, die demnächst eine Aufteilung beabsichtigen, zügig, gegebenenfalls auch vor Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, eine Teilungserklärung zu beurkunden und den Notar anzuweisen, diese sogleich beim Grundbuchamt einzureichen.“

Denn nach der Rechtsprechung des Kammergerichts dürfte es nach Angaben von Schultz auf den Zeitpunkt des Eingangs der Teilungserklärung beim Grundbuchamt auch dann ankommen, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht vorliegt und nachgereicht werden muss. 

Schultz weist zudem darauf hin, dass durch die geplanten Einschränkungen bei der Umwandlung gerade Haushalten mit kleinen bis mittleren Einkommen die Möglichkeit genommen wird, Wohnungen zu erwerben. „Damit nimmt man gerade diesen Gruppen auch die Chance der Alterssicherung durch Immobilienbesitz“, so Schultz abschließend.

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