Das Klinikzentrum Bad Sulza konnte erstmals die Zertifizierung nach DEGEMED Auditleitfaden 6.0 erlangen. Das ergab das externe Zertifizierungsaudit, welches bereits im Frühjahr 2020 durchgeführt wurde. Die Rehaeinrichtung wurde in diesem Jahr zum ersten Mal nach dem eigenen Zertifizierungsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) e.V. geprüft, nachdem bis dato das System QMS REHA® angewandt wurde. 

Bei der Vor-Ort-Besichtigung überprüften Ute Harbeck und Uwe Beloch vom Zertifizierungsinstitut EQ ZERT das Qualitätsmanagementsystems auf seine Wirksamkeit in Hinblick auf die Gewährleistung des Behandlungserfolgs und der Rehabilitandenzufriedenheit. Dabei wurden beispielsweise Prozesse wie das Informationssystem und die medizinische Dokumentation überprüft.  

„Wir freuen uns sehr über das bestandene Zertifizierungsaudit. Qualitätsbewertungen sind gute und wichtige Prüfsteine für die tägliche Arbeit in der Rehabilitation. Gerade in der derzeitigen gesundheitlichen Ausnahmesituation rund um das Coronavirus ist ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement für unsere Rehabilitanden und Mitarbeiter von großer Bedeutung, um den Herausforderungen mit der höchstmöglichen Kompetenz begegnen zu können,“ so Mark Förste, Verwaltungsleiter im Klinikzentrum Bad Sulza.  

Im Klinikzentrum Bad Sulza werden derzeit genesene Covid-19-Patienten behandelt, bei denen die Lungenkrankheit mit mittelschweren bis schweren Verläufen einherging.   

Seit 2009 ist die Zertifizierung für stationäre Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland Pflicht: Sie müssen die Qualität ihrer Versorgung innerhalb von drei Jahren nach einem gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach §37 Abs. 3 SGB IX (bis 31.12.2017 §20 Abs. 2a SGB IX) zugelassenen Zertifizierungsverfahren nachweisen. Die Zertifizierung für das Klinikzentrum Bad Sulza ist bis zum Jahr 2023 gültig. Jährliche Überwachungsaudits sind zur Aufrechterhaltung des Zertifikats notwendig, in denen die kontinuierliche Verbesserung des eigenen Managementsystems nachgewiesen werden müssen.

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